Mündliche Vereinbarung zu Arbeitszeit bzw. Urlaubsvertretung gültig?
vom 18.3.2005
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Ich habe einen ursprünglichen Arbeitsvertrag vom 01.09.98 mit 40 Wochenstunden mit dem Zusatz: Bei Festlegung der täglichen Arbeitszeit sind die betrieblichen Belange zu berücksichtigen. In den Schlußbestimmungen heißt es: Die Aufhebung, Änderung und Ergänzung vorstehender Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, einschließlich einer Vereinbarung über die Aufhebung der ...