Sehr geehrter Ratsuchender,
zu Ihrer Anfrage kann ich folgendes mitteilen.
Die Aufwendungen aufgrund der Versetzung an einen anderen Arbeitsort sind nur dann vom Arbeitgeber zu ersetzen, wenn eine entsprechende Vereinbarung zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen besteht, da es einen direkten gesetzlichen Anspruch für Ihren Fall nicht gibt.
Aus dem Arbeitsvertrag wird man einen solchen Anspruch wohl nicht – auch nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung – herleiten können. Ihr Vertrag sieht die Versetzung an einen anderen Arbeisort ausdrücklich vor. Sofern vorab nicht eine Zusage des Arbeitsgebers zur Übernahme weiterer Fahrtkosten, neben den reinen Benzinkosten, erteilt wurde oder eventuell aufgrund betrieblicher Übung (Gleichbehandlungsgrundsatz) eine arbeitsvertragliche Ergänzung/Änderung anzunehmen ist, sind die Kosten dann von Ihnen zu tragen.
Es bleibt Ihnen deshalb lediglich, die Mehrkosten im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten anzusetzen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Falk Brorsen
Rechtsanwalt
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