Berechnung eines wohnwerten Vorteils
vom 13.5.2005
15 €
Historischer Preis
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Hallo, seit 4 Jahren bin ich verheiratet und habe mit meinem Mann zwei gemeinsame Kinder und ein Kind aus meiner ersten Ehe. Für zwei weitere Kinder aus erster Ehe muss er Unterhalt zahlen. Wir wohnen in einem Eigenheim, dass wir uns gemeinsam gebaut haben. Das Jugendamt ist nun der Meinung, dass wir einen wohnwerten Vorteil hätten, weil wir möglicherweise mit den Raten unter dem Mietspiege ...