Erbschaft und Kindesunterhalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe aus einer nichtehelichen Beziehung einen 10-jährigen Sohn, für den ich regelmässig Unterhalt leiste. Aufgrund meines Einkommens wird die Stufe 8 der Düsseldorfer Tabelle minus halbes Kindergeld zugrunde gelegt. Dies wurde aufgrund Unstimmigkeiten zwischen der Mutter und mir so bei der letzten Prüfung vom zuständigen Jugendamt entschieden. Für eine ne ...