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Elterngeld und Erbschaft

4. August 2016 14:08 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

Ich habe eine Frage zur Berrechnung des Elterngeldes:
Ich habe geerbt und während ich Elterngeld bezogen habe aus der Erbmasse ein Haus verkauft. Wird dieser private Veräußerungsgewinn auf das Elterngeld angerechnet?

Herzlichen Dank

4. August 2016 | 14:50

Antwort

von


(2493)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
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Guten Tag,

ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:

Bei der Berechnung des Elterngeldes werden grundsätzlich nur Einkünfte bestimmter Art angerechnet, die sich aus § 3 BEEG ergeben.

Die Erbschaft und der daraus resultierende Verkaufserlös sind keine Einkünfte, die unter die genannte Vorschrift fallen.

Von daher wird der erzielte Verkaufserlös nicht angerechnet.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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