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Elterngeld und Erbschaft
4. August 2016 14:08
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Guten Tag,
Ich habe eine Frage zur Berrechnung des Elterngeldes:
Ich habe geerbt und während ich Elterngeld bezogen habe aus der Erbmasse ein Haus verkauft. Wird dieser private Veräußerungsgewinn auf das Elterngeld angerechnet?
Herzlichen Dank
Trifft nicht Ihr Problem?
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Elterngeld
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Guten Tag,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Bei der Berechnung des Elterngeldes werden grundsätzlich nur Einkünfte bestimmter Art angerechnet, die sich aus § 3 BEEG
ergeben.
Die Erbschaft und der daraus resultierende Verkaufserlös sind keine Einkünfte, die unter die genannte Vorschrift fallen.
Von daher wird der erzielte Verkaufserlös nicht angerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
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