Spielsucht + ALG II (Hartz IV)
vom 4.1.2008
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Ich weiß nicht, ob der Begriff "Sozialrecht" der richtig ausgewählte ist, es ist eigentl. auch "Mietrecht" u. "Arbeitsrecht" betroffen. Frage: Wird bei Spielsucht und auf Grund dieser verschleudertem Vermögen (dessen Höhe vom ehem. Arbeitgeber dem Arbeitsamt gemeldet wurde, diesem daher bekannt ist) ALG II gezahlt, und wichtiger noch: Wohngeld bzw. die Übernahme der Miet- und Nebenkosten? Den ...