Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Eine angemessene Eigentumswohnung unterliegt als sog. Schonvermögen dem Verwertungsschutz. Dies ergibt sich aus § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII
– unter den Begriff des Hausgrundstücks fällt auch eine Eigentumswohnung, sofern diese überwiegend Wohnzwecken dient.
Durch die Größe von 45 qm ist die Eigentumswohnung für einen 1-Personen-Haushalt angemessen. Das Sozialamt wird Ihnen deshalb Leistungen zur Grundsicherung im Alter zu gewähren haben, ohne dass Sie zunächst die Wohnung verwerten müssten. Sie können also dort bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 25.09.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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Ich danke Ihnen für Ihre so schnelle Antwort!
Jetzt wüsste ich gern noch: wie gross darf eine Eigentumswohnung denn sein, um trotzdem noch Unterstützung beantragen zu können. Sie werden nicht glauben, wieviele Damen in meinem Alter es gibt, die sich in ähnlicher Situation befinden.
Ich hoffe, es ist nicht unverschämt, Sie nocheinmal zu bemühen.
Herzliche Grüsse
Sehr geehrte Ratsuchende,
60 qm werden für eine Person grundsätzlich angemessen sein. Im Einzelfall kann aber auch eine größere Wohnung beibehalten werden, wobei es dann besonderer Härten bedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt