Mitwirkungspflicht gegenüber der Arbeitsagentur bei § 145 SGB III
beantwortet von
Rechtsanwalt Pierre Aust / Bielefeld
Ich habe nach meiner Aussteuerung aus der KV fristgerecht beim zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Erwerbminderungsrente gestellt. Ihm gegenüber habe ich auch sämtliche Mitwirkungspflichten erfüllt. Bei der zuständigen Arbeitsagentur habe ich ebenfalls fristgerecht einen Antrag auf ALG I gestellt und dabei schriftlich darauf hingewiesen, dass der Antrag im Hinblick auf § 145 ...