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Hausbesuch des Jobcenters

| 5. August 2025 15:28 |
Preis: 40,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


17:41

Guten Tag,
ich habe kürzlich einen Antrag auf Bürgergeld gestellt, da ich derzeit nur über ein geringes Einkommen (bin angestellt) verfüge und aufstocken muss. Mein Nebengewerbe, was ich zusätzlich hatte, musste ich vor einigen Monaten abmelden, da es sich wirtschaftlich nicht mehr getragen hat. Der Bürgergeldantrag wird derzeit noch bearbeitet und es wurde noch nichts entschieden.
Ich lebe in einer Zweck-WG mit insgesamt 4 Personen (alle 4 sind Hauptmieter im Mietvertrag). In dem von uns angemieteten Haus hat jeder seine Privaträume und ein eigenes Bad. Es gibt eine Gemeinschaftsküche. Bei einem der Mitbewohner bin ich stundenweise angestellt und über diese Beschäftigung auch sozialversichert.
Dem Jobcenter habe ich diese Wohnsituation geschildert und sämtliche Unterlagen dazu vorgelegt.
Nun standen heute unangemeldet zwei Mitarbeiter des Jobcenters vor unserer Tür und wollten sich die Wohnsituation ansehen. Auf meine Frage, warum? kam nur die Antwort: "Wir kommen immer, wenn eine Wohnsituation komisch ist". Auf weitere Fragen sind sie nicht eingegangen und da ich gerade am Arbeiten war, wurde der Hausbesuch "verschoben", aber kein bestimmter Tag festgelegt.

Meine Frage an den Anwalt:
Muss so ein Hausbesuch nicht plausibel begründet werden? Soll ich meinen Ansprechpartner im Jobcenter nach den Gründen fragen, warum er durch Außendienst-Mitarbeiter meine Räumlichkeiten kontrollieren will?
Welche Rechte und Pflichten habe ich diesbezüglich und was würden Sie mir raten?

Ich bedanke mich für eine umfassende Antwort.



5. August 2025 | 16:21

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende

das Jobcenter darf dann auch unangemeldet eine Besichtigung vornehmen, wenn


- ein begründeter Verdacht hinsichtlich falscher Angaben vorliegt und

- Sie den Zugang zur Überprüfung erlauben.

Allein die Äußerung, die Wohnsituation sei komisch, reicht sicher nicht für einen solchen begründeten Verdacht.


Daher sollten Sie mit dem Sachbearbeiter sprechen und nach dem konkreten Grund für den Besuch fragen. Es müssten widersprüchliche Angaben von Ihnen sein, um so einen Grund zu konstruieren.


Allerdings haben Sie Mitwirkungspflichten:

Und eine Verweigerung kann zur Verletzung so einer Mitwirkungspflicht führen.


Aber so eine Mitwirkungspflicht kann nur dann bestehen, wenn

- die Behördenmitarbeiter Ihren Dienstausweis vorgelegt haben,

- Ihnen den konkreten Grund für den Hausbesuch nennen und

- Ihnen eine Kopie des Prüfauftrags übergeben haben.


Ist das allerdings der Fall, sollten Sie die Mitarbeiter hineinlassen, damit eben keine Verletzung der Mitwirkungspflicht begründet werden kann.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin


Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 5. August 2025 | 17:35

Wenn ich das richtig verstehe, MUSS der zuständige Sachbearbeiter mir den konkreten Grund für den Hausbesuch nennen?
Die beiden Mitarbeiter haben mir weder ihren Dienstausweis vorgelegt, noch den konkreten Grund für den Hausbesuch genannt. Ebenso wurde mir auch keine Kopie des Prüfauftrags übergeben.
Warum sie letztendlich die Wohnsituation überprüfen wollen, weiß ich nicht. Widersprüchliche Angaben habe ich jedenfalls nicht gemacht.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. August 2025 | 17:41

Sehr geehrte Ratsuchende,

das haben Sie richtig verstanden.

Der Grund muss genannt werden.

Auch muss der Dienstausweis vorgelegt werden.

Ebenso der Prüfauftrag in Kopie.

Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 7. August 2025 | 09:42

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