Sehr geehrte Ratsuchende
das Jobcenter darf dann auch unangemeldet eine Besichtigung vornehmen, wenn
- ein begründeter Verdacht hinsichtlich falscher Angaben vorliegt und
- Sie den Zugang zur Überprüfung erlauben.
Allein die Äußerung, die Wohnsituation sei komisch, reicht sicher nicht für einen solchen begründeten Verdacht.
Daher sollten Sie mit dem Sachbearbeiter sprechen und nach dem konkreten Grund für den Besuch fragen. Es müssten widersprüchliche Angaben von Ihnen sein, um so einen Grund zu konstruieren.
Allerdings haben Sie Mitwirkungspflichten:
Und eine Verweigerung kann zur Verletzung so einer Mitwirkungspflicht führen.
Aber so eine Mitwirkungspflicht kann nur dann bestehen, wenn
- die Behördenmitarbeiter Ihren Dienstausweis vorgelegt haben,
- Ihnen den konkreten Grund für den Hausbesuch nennen und
- Ihnen eine Kopie des Prüfauftrags übergeben haben.
Ist das allerdings der Fall, sollten Sie die Mitarbeiter hineinlassen, damit eben keine Verletzung der Mitwirkungspflicht begründet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Wenn ich das richtig verstehe, MUSS der zuständige Sachbearbeiter mir den konkreten Grund für den Hausbesuch nennen?
Die beiden Mitarbeiter haben mir weder ihren Dienstausweis vorgelegt, noch den konkreten Grund für den Hausbesuch genannt. Ebenso wurde mir auch keine Kopie des Prüfauftrags übergeben.
Warum sie letztendlich die Wohnsituation überprüfen wollen, weiß ich nicht. Widersprüchliche Angaben habe ich jedenfalls nicht gemacht.
Sehr geehrte Ratsuchende,
das haben Sie richtig verstanden.
Der Grund muss genannt werden.
Auch muss der Dienstausweis vorgelegt werden.
Ebenso der Prüfauftrag in Kopie.
Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle