Insolvenzverschleppung - mit welchem Strafmaß wäre dann zu rechnen?
vom 9.11.2007
30 €
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Guten Tag! In der Strafsache gegen ein GmbH wegen Insolvenzverschleppung soll in Kürze die Hauptverhandlung eröffnet werden und wir haben eine Woche Zeit eventuelle Gründe gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen. Die Überschuldung des Untermehmens wurde uns für mehrere zurückliegende Jahre nachgewiesen (ca. 25 TEUR). Allerdings haben wir keinen Antrag auf Insolvenz gestellt, da wi ...