Privatinsolvenz und PKW
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Eine Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Schuldenbereinigung für natürliche Personen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Ziel des Verfahrens ist es, dem Schuldner nach einer bestimmten Wohlverhaltensperiode eine Restschuldbefreiung zu ermöglichen, sodass er von seinen restlichen Schulden befreit wird.
Die häufigsten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz sind:
1. Außergerichtlicher Einigungsversuch: Vor der Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern stattfinden. Scheitert dieser, kann das Insolvenzverfahren eingeleitet werden.
2. Pfändbares Einkommen und Vermögen: Während des Insolvenzverfahrens wird das pfändbare Einkommen und Vermögen des Schuldners verwertet, um die Gläubiger zu befriedigen. Was genau pfändbar ist und was nicht, kann rechtlich komplex sein.
3. Verpflichtungen des Schuldners: Der Schuldner hat während des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensperiode bestimmte Pflichten, wie z. B. die Pflicht zur Arbeit oder zur Mitteilung von Änderungen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse. Verstöße können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
4. Anfechtung von Rechtshandlungen: Bestimmte Rechtshandlungen, die der Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat, können vom Insolvenzverwalter angefochten werden, um das Vermögen des Schuldners zu mehren.
5. Versagung der Restschuldbefreiung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Restschuldbefreiung versagt werden, z. B. bei strafbaren Handlungen des Schuldners oder bei Verstößen gegen seine Pflichten im Insolvenzverfahren.