Insolvenzrecht: Welche Kosten kommen bei einer vorzeitigen Beendigung der Privatinsolvenz auf mich
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Aktuellen Kostenvorschlag
Die Wohlverhaltensphase ist der Zeitraum im Anschluss an die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, in dem der Schuldner bestimmte Pflichten erfüllen muss, um die Restschuldbefreiung zu erlangen.
Die häufigsten rechtlichen Probleme in der Wohlverhaltensphase sind:
1. Erwerbsobliegenheiten des Schuldners: Der Schuldner muss einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich darum bemühen.
2. Mitwirkungspflichten: Der Schuldner muss dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen.
3. Verfügungsbeschränkungen: Der Schuldner darf Vermögen nur im Rahmen des Pfändungsfreibetrags behalten.
4. Hinweispflicht bei Veränderungen: Der Schuldner muss dem Gericht und Verwalter Veränderungen in seinen Verhältnissen anzeigen.
5. Abgabepflicht: Der Schuldner muss pfändbare Bezüge an den Treuhänder abführen.
6. Obliegenheitsverletzungen: Verstöße gegen Pflichten können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
7. Vorzeitige Beendigung: Eine vor Ablauf der 6 Jahre mögliche Beendigung ist rechtlich komplex.
8. Verlängerung: Unter Umständen kann sich die Wohlverhaltensphase auf maximal 7 Jahre verlängern.