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Gewinne aus Kryptowährungen immer angeben, auch wenn sie steuerfrei sind

30. Juni 2025 22:40 |
Preis: 40,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,
ich verwalte meinen Handel mit Kryptowährungen mit dem Tool Cointracking, das bei Erstellung des Steuerreports Gewinne aus Kryptohandel nicht unter "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG" aufführt, wenn die Haltedauer des Assets mehr als ein Jahr betrug (da steuerfrei).
Nun habe ich gelesen, dass man Gewinne aus dem Kryptohandel, unabhängig von der Haltedauer, in der Anlage SO immer angeben muss, da das Finanzamt die Steuerfreiheit feststellen muss.

Daher meine Frage: Muss ich in der Einkommensteuerklärung immer alle Gewinne aus dem Kryptohandel angeben und somit dann auch eine Auflistung mitliefern, wann welche Kryptowährung gekauft und verkauft wurde (damit das FA ermittelt kann, welche Gewinne steuerpflichtig sind) oder muss ich Gewinne aus Kryptowährungen, die ich über ein Jahr gehalten habe, in der Anlage SO nicht angeben?
Vielen Dank.

30. Juni 2025 | 23:05

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Das Finanzamt muss für Kryptowährungen, die Sie nach mehr Ly einem Jahr verkaufen nicht aktiv die Steuerfreiheit feststellen.

Es ist ausreichend, wenn Sie die Gewinne angeben, die Sie innerhalb eines Jahres ab Kauf realisieren. Das entnehme ich so auch den Veröffentlichungen der Finanzbehörden, z.B. in Nordrhein-Westfalen. Dort wird auch eindeutig nur für den Gewinnen gesprochen, die innerhalb eines Jahres erzielt werden und als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern sind.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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