Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Gewerbeanmeldung bei Gewerbeeinkünften aus geschlossenem Immobilienfonds?

30. Juni 2025 22:11 |
Preis: 40,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
ich habe vor Jahren eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds (Zweitmarktfonds) erworben. In der von der Fondsgesellschaft erstellten jährlichen Steuerbescheinigung wurden die Einkünfte lange Zeit als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung deklariert.
Das hat sich geändert und seit einiger Zeit gelten die Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Ist somit eine Gewerbeanmeldung erforderlich, da ich Gewerbeeinkünfte erhalte, obwohl ich lediglich eine Beteiligung an dem Immobilienfonds erworben habe?

Aktuell habe ich zwar eine Gewerbeanmeldung, da ich nebenberuflich einen Onlineshop betreibe, den ich aber einstellen und mein Gewerbe abmelden möchte.
Vielen Dank.

30. Juni 2025 | 23:52

Antwort

von


(1395)
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Gerne zu Ihrer Frage:

Bei Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds erzielen Anleger regelmäßig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), wenn der Fonds klassisch Immobilien vermietet und keinen gewerblichen Geschäftsbetrieb unterhält. Als keine gewerbliche Prägung.

Der Fonds (bzw. eine Gesellschaft) erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb wenn er Merkmale eines Gewerbebetriebs erfüllt, also eine selbstständige nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht mittels Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und keine private Vermögensverwaltung vorliegt.

Jedenfalls gilt der Fonds selbst im letzteren Fall als Gewerbebetrieb, nicht die Anleger persönlich.

Was nun konkret in Ihrem Fall vorliegt, vermag ich per Ferndiagnose nicht zu bestimmen. Dazu sollten Sie eine individuelle steuer-/anwaltliche Beratung auf der Basis vollständiger Akten und Bilanzen einholen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

ANTWORT VON

(1395)

Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Miet- und Pachtrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER