Kann ich diese einseitige, unwiderrufliche Freistellung sicher unterschreiben?
vom 1.2.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren RA, ich habe auf eigenen Wunsch gekündigt zum Ende des Februars. Mein Noch-AG hat mich einseitig freigestellt, unwiderruflich. Auszug des Wesentlichen: "Aufgrund Ihrer Kündigung des Arbeitsvertrages stellen wir Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zum 29.02.2024 unter Fortzahlung Ihrer Vergütung von der Arbeitsleistung unwiderruflich frei. Die Freistellung e ...