Wohlverhaltensphase, Gläubigerwechsel durch Abtretung, Treuhänder E-Steuer
vom 17.9.2021
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und habe die Verfahrenskosten bereits beglichen. Ein Gläubigerwechsel durch Abtretung soll die Anzahl der Gläubiger von 3 (alt) auf 1 (neu) reduzieren. Der sogenannte Dritte unterbreitet also einen Vergleichsbetrag. Just zu diesem Zeitpunkt meldet sich der Treuhänder und fordert mich auf umgehend die Einkommenssteuer für 2 ...