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Insolvenzrecht Wohlverhaltensphase - Spekulationsgewinne

| 31. März 2020 14:32 |
Preis: 52,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin drittes Jahr in Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz, möchte gerne an Börse handeln, da zu habe ich an eure Webseite den Antwort gefunden vom 02.05.2014 unter Zusammenfassung: Zum Insolvenzbeschlag in der Wohlverhaltens-/Restschuldbefreiungsphase. ( https://www.frag-einen-anwalt.de/Insolvenzrecht-Wohlverhaltensphase--f261466.html ).
Meine Frage ist: Wie sieht das Gesetz Heute hinsichtlich erzielter Spekulationsgewinne unter Wohlverhaltensphase?

Mit freundlichen Grüßen

31. März 2020 | 15:10

Antwort

von


(463)
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96114 Hirschaid
Tel: 095432380254
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Nachdem die von Ihnen zitierte Antwort ebenfalls von mir stammt, darf ich Ihre Frage in aller Kürze dahingehend beantworten, dass meine seinerzeitige Aussage auch jetzt und nach den zwischenzeitlichen Änderungen der InsO noch gilt.

Insbesondere aus dem Urteil des BGH IX ZR 139/09 ergibt sich, dass die von der Abtretung nach § 287 InsO erfassten Einnahmen immer irgendeinen Bezug zu einem Beschäftigungsverhältnis haben müssen, wie dies z.B. auch bei Tantiemen, Renten oder auch dem Wohngeld der Fall ist. Spekulationsgewinne fallen jedoch nicht hierunter, so dass solche Gewinne von der Abtretungserklärung nicht erfasst sind. Auch an anderer Stelle sieht die InsO, wie bereits in meiner früheren Antwort erwähnt, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ein (auch nur teilweises) Abführen von Spekulationsgewinnen an die Insolvenzmasse nicht vor.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist

Bewertung des Fragestellers 16. April 2020 | 09:46

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