befristeter Arbeitsvertrag - wöchentliche Arbeitszeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
Ich arbeite seit Mai 2000 mit einen 1/2 Arbeitszeitvertrag für meinen Arbeitgeber. Wegen personeller Engpässe erhöhte ich meine wöchentliche Arbeitszeit auf 3/4. Dafür unterschrieb ich zwei befristete Änderungsverträge ( 1.12.03 - 1.2.04 und 2.2. - 31.05.04 ), die beide den Satz enthielten, dass nach Ablauf dieser Frist wieder die 1/2 Arbeitszeit gilt. Leider änderte sich an der personellen Situ ...