Anerkennung der Betriebzugehörigkeit bei Betriebsübergang
vom 27.3.2007
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich stehe als Angestellter vor einem Betriebsübergang nach § 613a BGB. Bei meinem heutigen Arbeitgeber (Unternehmen2) bin ich seit einigen Jahren beschäftigt. Etwa genau solange war ich zuvor in einem anderen Unternehmen (Unternehmen1) des selben Konzerns beschäftigt. Beim Wechsel innerhalb des Konzerns vor einigen Jahren habe ich auf Verlangen die folgenden ...