Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kündigung vom AN

16. März 2007 19:36 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


20:06

Guten Tag, Ich beabsichtige mich beruflich zu Verändern, und möchte mich auf Jobsuche begeben. Das Problem ist, ich habe eine Arbeitsvertragliche Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Da ich eine so lange Zeit vorher meinen jetzigen Job nicht kündigen kann ohne einen neuen zu haben, ist meine Frage muß ich die Frist einhalten ? Denn es ist sehr schwer einen anderen Job zu finden bei dem man erst in einem halben bis dreiviertel Jahr anfangen kann. Was ist z.b. wenn ich für ersatz an meiner Arbeitsstelle sorge. Wenn ich vorher kündige muß ich evtl mit Strafen rechnen ? Ich Danke für Ihre Antwort

16. März 2007 | 19:44

Antwort

von


(137)
Westerbachstraße 23F
61476 Kronberg
Tel: . 06173-702761
Tel: . 06173-702906
Web: https://www.recht-und-recht.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen.

Sofern die Kündigungsfrist auch umgekehrt für den Arbeitgeber gilt, kann sie wirksam vereinbart werden.

Davon ausgehend, dass die Frist gültig ist, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass der Arbeitgeber von Ihnen fordern kann, dass Sie den Vertrag erfüllen. Tun Sie es nicht, kann der AG die Erfüllung des Vertrages auch mit gerichtlicher Hilfe einfordern. Eine Strafe zieht dies nicht nach sich, aber Sie müssen den Vertrag dann erfüllen und sehen sich im Zweifel auch Schadensersatzforderungen gegenüber.

Die Besorgung eines Ersatzarbeitnehmers ist dem Arbeitsrecht fremd. Sie können so eine Vereinbarung zwar durchaus mit Ihrem AG treffen, ein Recht haben Sie darauf jedoch nicht.

Ich würde Ihnen daher raten, das Thema offen anzusprechen und Ihren AG zu fragen, ob es evtl. Möglichkeiten gibt, den Vertrag zu einem früheren Zeitpunkt zu beenden.

Abschließend sei noch auf Folgendes hingewiesen: Sollten für den AG kürzere Kündigungsfristen gelten, wäre die Klausel im Arbeitsvertrag an sich unwirksam. In diesem Fall würden dann die gesetzlichen Fristen eingreifen und Ihre Kündigungsfristen wären kürzer.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 16. März 2007 | 19:53

Danke für Ihre Antwort. Die Kündigungsfrist gilt für beide seiten. Was könnte denn passieren, wenn ich trotzdem in einem angemessenen Zeitrahmen kündige ? z.B. 6 Wochen zum Monatsende.

Nochmal Danke und ein schönes WE

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. März 2007 | 20:06

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten darf:

Wenn Sie ohne Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen und der Arbeit fernbleiben, kann Ihr AG Sie auffordern, Ihren Vertrag zu erfüllen. Tun Sie dies nicht, kann er Sie mit gerichtlicher Hilfe zwingen und von Ihnen Schadensersatz verlangen, da Sie durch das Fernbleiben mit Ihrer vertraglich geschuldeten Leistung in Verzug geraten sind.

Ich kann Ihnen nur davon abraten, diesen Weg zu gehen.

Es tut mir leid, dass meine Auskünfte nicht positiver für Sie ausgefallen sind. Dennoch hoffe ich, dass Ihnen meine Antwort bei Ihrem weiteren Vorgehen behilflich sein konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(137)

Westerbachstraße 23F
61476 Kronberg
Tel: . 06173-702761
Tel: . 06173-702906
Web: https://www.recht-und-recht.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Miet- und Pachtrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER