in meinem Arbeitsvertrag ist die Übernahme von Umzugskosten schriftlich festgelegt. Jedoch ist KEINE Rückzahlungsklausel im Vertrag vermerkt.
Ich habe im Internet gelesen, dass die Umzugskosten anteilig zurückgezahlt werden müssen, wenn eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers innerhalb der ersten 3 Jahre erfolgt. Erst nach mindestens 3 Jahren Beschäftigung ist keine Rückzahlung mehr zu tätigen.
Nun meine Frage: Wie ist die rechtliche Situation in meinem speziellen Fall, wenn die Rückzahlungsklausel (wie oben erwähnt) NICHT im Arbeitsvertrag enthalten ist. Springt hier eine allgemeingültige Regelung ein oder kann ich mir sicher sein, keine Rückzahlung tätigen zu müssen?
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen.
Eine Rückzahlungsklausel kann einzelvertraglich, im Wege einer Betriebsvereinbarung oder auch tarifvertraglich festgelegt werden.
Sollte bei Ihnen keine Betriebsvereinbarung und auch kein Tarifvertrag diese Frage regeln, gilt der Einzelvertrag. Und wenn dort keine Rückzahlungsklausel festgelegt wurde, können Sie davon ausgehen, dass Sie die Umzugskosten nicht zurückzahlen müssen.
Diese Aussage ist vorbehaltlich einer umfassenden Prüfung des Einzelfalles und basiert ausschließlich auf den mitgeteilten Informationen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.