Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Rückzahlungsklausel Umzugskosten

11. März 2007 19:02 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Arbeitsvertrag ist die Übernahme von Umzugskosten schriftlich festgelegt. Jedoch ist KEINE Rückzahlungsklausel im Vertrag vermerkt.

Ich habe im Internet gelesen, dass die Umzugskosten anteilig zurückgezahlt werden müssen, wenn eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers innerhalb der ersten 3 Jahre erfolgt. Erst nach mindestens 3 Jahren Beschäftigung ist keine Rückzahlung mehr zu tätigen.

Nun meine Frage: Wie ist die rechtliche Situation in meinem speziellen Fall, wenn die Rückzahlungsklausel (wie oben erwähnt) NICHT im Arbeitsvertrag enthalten ist. Springt hier eine allgemeingültige Regelung ein oder kann ich mir sicher sein, keine Rückzahlung tätigen zu müssen?

Vielen Dank!

Anonym - Bitte um Verständnis

11. März 2007 | 19:20

Antwort

von


(137)
Westerbachstraße 23F
61476 Kronberg
Tel: . 06173-702761
Tel: . 06173-702906
Web: https://www.recht-und-recht.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen.

Eine Rückzahlungsklausel kann einzelvertraglich, im Wege einer Betriebsvereinbarung oder auch tarifvertraglich festgelegt werden.

Sollte bei Ihnen keine Betriebsvereinbarung und auch kein Tarifvertrag diese Frage regeln, gilt der Einzelvertrag. Und wenn dort keine Rückzahlungsklausel festgelegt wurde, können Sie davon ausgehen, dass Sie die Umzugskosten nicht zurückzahlen müssen.

Diese Aussage ist vorbehaltlich einer umfassenden Prüfung des Einzelfalles und basiert ausschließlich auf den mitgeteilten Informationen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(137)

Westerbachstraße 23F
61476 Kronberg
Tel: . 06173-702761
Tel: . 06173-702906
Web: https://www.recht-und-recht.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Miet- und Pachtrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER