Arbeitsvertrag rechtmäßig
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin in einem großen Textileinzelhandelunternehmen in Teilzeit beschäftigt. Vor einiger Zeit wurde den Verkäuferinnen eröffnet das in Zukunft nicht mehr nach geleisteten Arbeitsstunden und Tariflohn bezahlt wird, sondern zu einem 30-Prozent-niedririgen Stundenlohn bei einer festgelegten Arbeitszeit. Uns wurde mitgeteilt das keiner diesen neuen Zusatz zum A ...