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400 € Job beim früheren Arbeitgeber

| 4. April 2005 20:40 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


22:09

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir wurde am 28.09.2004 nach fast 14 jähriger Tätigkeit betriebsbedingt zum 31.03.2005 gekündigt, mit Abfindung gem.§1a Abs. 2 S. 1 KSchG 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr des Bestehens meines Arbeitsverhältnisses. Evtl. wird in Zunkunft die Stelle in einem 400 € Job weitergeführt.
Kann ich als Bezieherin von Arbeitslosengeld in meiner alten Firma diesen Job annehmen oder habe ich Abzüge bez. der Abfindung. Oder hat die Firma evtl. Nachteile?




4. April 2005 | 20:50

Antwort

von


(918)
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52349 Düren
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sofern Ihre alte Firma Ihnen eine Stelle auf Basis der "400-EURO"-Regel anbietet, können Sie das Angebot durchaus annehmen, ohne daß dies Einfluss auf Ihre Abfindung hat. Die Kündigung Ihres bisherigen (Vollzeit-)Arbeitsplatzes wird dadurch ja nicht berührt. Die Firma wird dadurch ebenfalls keinen Nachteil erhalten, denn Ihr bisheriger Arbeitsplatz ist ja betriebsbedingt weggefallen.

Allerdings müssten Sie sich den 165 EUR überschreitenden Hinzuverdienst dann auf Ihr Arbeitslosengeld anrechnen lassen, was aber bei jedem anderen 400-EURO-Job auch der Fall wäre.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 5. April 2005 | 21:15

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Es handelte sich um einen Teilzeit-Arbeitsplatz (25 Std.Woche).

Mir wurde von meinem alten Arbeitgeber mitgeteilt, das der steuerfreie Betrag von 7.200,--€ vom Finanzamt bei einem 400€ Job nachträglich versteuert würde. Stimmt diese Aussage?? Obwohl das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß beendet wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. April 2005 | 22:09

Ich gehe nicht davon aus, daß diese Aussage stimmt, eben weil das Arbeitsverhältnis beendet wurde, und es jetzt um den Abschluß eines neuen Arbeitsvertrages geht. Wenn Sie dies verbindlich wissen möchten, sollten Sie sich aber direkt ans Finanzamt bzw. einen im Steuerrecht bewanderten Anwalt wenden. In diesem Spezialgebiet, kenne ich mich, ausnahmsweise, leider nicht ausreichend aus, um Ihnen eine verbindliche Auskunft über die Versteuerung geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann

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