Zeugniserteilung nach Beendigung Arbeitsverhältnis
vom 28.4.2005
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Mein Arbeitsverhältnis ist mit Aufhebungsvertrag zum 31.03.05 und Freistellung ab dem 15.02.05 nach 8 Jahren Tätigkeit beendet worden. Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ist im Aufhebungsvertrag festgehalten. Bislang habe ich kein Zeugnis erhalten. Meine Fragen: Gibt es eine Frist oder zeitliche Vorgabe zur Erteilung des Zeugnisses? Gesetzlich (offenbar nicht) aber vielleicht in Rec ...