Fälligkeit des Gehaltes nach Kündigung.
vom 17.8.2004
10 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Lieber "Helfer", liebe "Helferin", ich habe zum 1. August gekündigt und wurde gefragt ob ich bis zum 15. verlängern könnte um die Nachfolgerin anzulernen. Das tat ich, die Abrechnung für mich wurde indes von der Steuerberatung erstellt und ging den Postweg. Hierfür gibt es keine schriftliche Vereinbarung aber eine mündliche, die bezeugt werden kann. Nun will meine ehemalige Chefin das Gehalt er ...