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Sehr geehrter Ratsuchender,
derzeit werden Sie sich leider wenig Hoffnung machen können, von einem befristeten Vertrag ohne Probleme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestuft werden zu können.
Wie Sie schon selbst festgestellt haben, sind bei Ihnen die persönlichen Voraussetzungen hier nicht gegeben, um dieses Urteil ohne weiteres auf Ihren Fall übertragen zu können. Auch halte ich die Schlagzeile des "Spiegel" hier für nicht zutreffend und war auch selbst als Leserin dieses Magazins über eine solche Hervorhebung verwundert.
Die rechtliche Lage sieht derzeit vielmehr wie folgt aus:
Sofern eine mehrfache Befristung erfolgt ist und zwischen den einzelnen Verträgen keine Unterbrechungen stattgefunden haben, gehen eine Vielzahl von Arbeitsgerichtes derzeit davon aus, dass nach drei aufeinander folgenden Befristungen ohne Unterbrechung ein unbefristetstes Arbeitsverhältnis anzunehmen ist.
Diese Rechtsprechung ist jedoch keineswegs allgemeinverbindlich (so wie der Spiegel es darstallt), sondern muss von Fall zu Fall gesondert geprüft und entschieden werden.
Da Sie aber nach Ihrer Darstellung hier als wiss. Mitarbeiter (nicht als Juniorprofessor) offenbar bisher eine einmalige Befristung bekommen haben, sehe ich derzeit wenig Möglichkeiten, hier ein unbefristestes Arbeitsverhältnis zu konstruieren.
Ich bedauere, Ihnen keine bessere Auskunft derzeit erteilen zu können. Hier sollte abgewartet werden, ob in den nächsten Monaten und Jahren die Rechtsprechung ist in Ihrem Sinne ändern wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Nachfrage vom Fragesteller
12.04.2005 | 12:53
Vielen Dank für Ihre Antwort. Verstehe ich Sie richtig, dass ich im Falle einer erfolgreichen Bewerbung um eine Juniorprofessur auch nicht die vom Spiegel angedeutete Möglichkeit hätte, auf eine Festeinstellung zu klagen, da dies dann erst mein zweites befristetes Beschäftigungsverhältnis wäre? Mit anderen Worten: ist es so, dass nicht die Art der Stelle (also wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Juniorprofessor) entscheidend ist, sondern die Anzahl der befristeten Verträge? In diesem Falle wären die Ausführungen des Spiegel ja in der Tat vollkommen irreführend.
Nochmals besten Dank, G.S.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
12.04.2005 | 13:24
Zunächst sollten Sie das Urteil des BVerfG einmal lesen. Dieses Urteil 2 BvF 2/02 können Sie über die Homepage des Bundesverfassungsgerichtes lesen und ausdrucken.
Sie werden dann erkennen, dass der Spiegel hier offenbar das Urteil etwas anders interpretiert hat. Das BVerfG führt nämlich u.a. aus:
Ein Juniorprofessor sein schon eine Bewährungsphase für eine Lebenszeitprofessur, wobei in dieser Entscheidung der Gesetzesentwurf einer Befristung von 2 x 3Jahre auch diskutiert worden ist.
Das BVerfG hat aber NICHT ausgeführt, dass ein Anspruch besteht, eine befristeste Juniorprofessur in eine unbefristete Lebenszeitprofessunr umzudeuten.
Hier hat das Gericht sich "nur" dazu geäußert, dass dem Bund die Gesetzeszuständigkeit für die Regelung düber die Juniorprofessur fehlen würde. Gleichzeitig hat es aber auch am Ende der Entscheidung ausgeführt, dass der Bund die Möglichkeit hat, IM RAHMEN DER GESETZGEBUNG DAS MITTEL (befristete Juniorprofessur) WEITER ZU VERFOLGEN:
M.E. stellt das BVerfG damit deutlich heraus, dass zwar das Ziel der Befristung erreicht werden kann, der Bund aber hier den falschen Weg dazu eingeschlagen hat.
Insbesondere mit diesem Satz erklärt mE (im Gegensatz zur Redakion Spiegel) das BVerfG eindeutig, dass eine Befristung dem Grunde nach zulässig ist.
Arbeitsrechtlich kommt es aber in der Tat nur auch die Anzahl der Befriostung und der Einzelumstände (die Sie immer im Auge haben müssen) an. Da Sie schon fünf Jahre befristet als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig gewesen wären und dann eine (sicherlich wieder befristete) Juniorprofessur sich unmittelbar anschließen soll, wäre es in Ihrem Fall sicherlich ein Versuch wert, ca. ein Jahr vor Ablauf der Befristung Juniorprofessor über eine Feststellungsklage bezüglich einer unbefristeten Professur auf Lebenszeit ernsthaft nachzudenken.
Das sollte man aber dann außerhalb dieses Forums - das sicherlich dann nicht der richtige Platz ist - klären.