Harz IV SGB II Krankenversicherung
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Wegen Insolvenz in meiner selbständigen Tätigkeit bezog ich im Zeitraum 1.7.08 bis 31.12.08 Hilfe nach SGB II. Da ich damit in der GKV pflichtversichert war, habe ich meine PKV gekündigt. Mein Folgeantrag ab 1.1.09 ist noch in Bearbeitung, mußte Angaben nachliefern, da ich ab 1.9. mit zustimmung des Jobcenters auf einem anderen Gebiet versuche mich selbständig zu machen. So mußte ich Bilanz 1.9.0 ...