Antrag auf Befreiung vom GKK von BKK abgelehnt
vom 7.4.2009
45 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Mein Einkommen lag vor der Elternzeit über der Beitragsbemessungsgrenze und ich war privat krankenversichert. Meine erste Tochter wurde am 07.06.2004 geboren, ich habe am Oktober 2005 eine Teilzeittätigkeit (bei meinem alten Arbeitgeber) aufgenommen im Rahmen der Elternzeit und innerhalb der Frist einen Antrag auf Befreiung von der GKV gestellt. Dieser wurde genehmigt und ich war weiterhin pri ...