Kostenübernahme bei der Krankenkasse § 13 Abs. 3a SGB V
vom 14.11.2019
für 38 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Guten Tag, ich hatte meiner Krankenkasse einen Antrag zur Kostenübernahme einer OP gesendet. Der Antrag ist am 10.10.19 bei der Krankenkasse eingegangen, dieses wurde mir mit Schreiben vom 11.10.19 bestätigt. Darin wurde mir mitgeteilt, dass dieses zur weiteren Beurteilung an den MDK weitergeleitet wurde. Die Entscheidung sollte mir bis zum 14.11.2019 spätestens mitgeteilt werden. Dieses wäre ...