Sehr geehrter Ratsuchender,
die Chancen liegen bei unter einem Prozent.
Mit 1,71/1,72m sind Sie nicht als kleinwüchsig anzusehen, so dass deshalb eine medizinische Notwendigkeit nicht besteht.
Sofern Sie von darauf aufbauende Depressionen hinweisen, müssten Sie den Nachweis erbringen,
dass
a) die Depression auf die Körpergröße zurückzuführen ist und
b) wie sich diese Depressionen auswirken und
c) dass die Depressionen nach der OP nicht mehr bestehen würden.
Diese Nachweise werden Sie nicht führen können, zumindest nicht in einem Klageverfahren zur Überzeugung des Gerichtes.
Denn sowohl die Kasse als auch das Gericht wird dann zum Nachweis natürlich auf ein ärztliches Gutachten drängen.
Aber das wollen Sie offenbar nicht (so jedenfalls ist Ihr letzter Absatz zu verstehen), so dass die Beweisführung schon deshalb nicht gelingen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle