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Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse (BARMER)

10. August 2019 10:21 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich darum bitten, auch wenn dies eigentlich selbstverständlich sein sollte, dass meine Anfrage mit der nötigen Ernsthaftigkeit bearbeitet wird

Ich (m) leide sehr unter meiner geringen Körpergröße von 1,71 / 1,72 m und möchte mich aufgrund dessen einer kosmetischen Beinverlängerung unterziehen. Jedoch übersteigen die Kosten von insgesamt 52.300€ meine finanziellen Möglichkeiten erheblich und die Krankenkasse ist natürlich nicht dazu bereit diese zu übernehmen. Insofern meine Frage: Wie hoch sind meine Chancen auf Erfolg, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erstreiten?

Bitte keine Ratschläge a la "gehen Sie lieber zum Psychologen!"
Und ja , mir bewusst das es Menschen gibt bei denen eine medizinisch notwendige (in vielen fällen vtl. auch lebensnotwendig) Behandlung nicht übernommen wird, jedoch ist dieses Thema hauptverantwortlich für meine jahrelang andauernde Depression und stellt daher eine Herzensangelegenheit dar an der ich festhalten möchte.

Vielen Dank im Voraus

10. August 2019 | 10:49

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

die Chancen liegen bei unter einem Prozent.

Mit 1,71/1,72m sind Sie nicht als kleinwüchsig anzusehen, so dass deshalb eine medizinische Notwendigkeit nicht besteht.

Sofern Sie von darauf aufbauende Depressionen hinweisen, müssten Sie den Nachweis erbringen,
dass

a) die Depression auf die Körpergröße zurückzuführen ist und
b) wie sich diese Depressionen auswirken und
c) dass die Depressionen nach der OP nicht mehr bestehen würden.

Diese Nachweise werden Sie nicht führen können, zumindest nicht in einem Klageverfahren zur Überzeugung des Gerichtes.

Denn sowohl die Kasse als auch das Gericht wird dann zum Nachweis natürlich auf ein ärztliches Gutachten drängen.

Aber das wollen Sie offenbar nicht (so jedenfalls ist Ihr letzter Absatz zu verstehen), so dass die Beweisführung schon deshalb nicht gelingen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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