Berücksichtigung Umsatzbeteiligung beim Elterngeld
vom 7.9.2014
35 €
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Guten Tag zusammen, wie ich gelesen haben, müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom Arbeitgeber ausgezahlte Umsatzbeteiligungen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden. Bei meinen Recherchen wurde sich dabei jedoch immer auf mehrmals jährlich gezahlte Umsatzbeteiligungen bezogen, Einmalzahlungen wurden davon ausgenommen. In meinem Fall wurde mir im März 2014 mein ...