Sehr geehrter Ratsuchender,
die Berechnung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.
In Anbetracht der von Ihnen genannten Nettoeinkünfte ergibt eine überschlägige Unterhaltsberechnung annäherend den zu zahlenden Betrag; im Gegenteil der Zahlbetrag könnte noch höher ausfallen.
Ausgehend von den genannten Einkommensbeträgen ergibt sich ein Familieneinkommen in Höhe von 4.914,00 €. Der Selbstbehalt beträgt derzeit noch 2.880,00 €. Unter Berücksichtigung der Haushaltsersparniss errechnet sich der individuelle Famileinbedarf mit 3.796,00 €. Der Anteil der Frau beträgt 1.594,00 €. Das Nettoeinkommen beträgt derzeit 2.064,00 €, so dass sogar weit mehr als die gezahlten Beträge errechnet werden könnten; 470,00 €.
Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass es sich nur um eine grobe Einschätzung handelt kann. Eine Unterhaltsberechnung erfordert die Einsichtnahme in die Einkommensunterlagen. In Ihrem Fall ist auch zu prüfen, ob sich die Einkommenssituation zwischenzeitlich geändert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg