Ermittlung wegen Verdacht auf Sozialbetrug
vom 13.4.2008
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller / Saarbrücken
Ich habe Arbeitslosengeld beantragt und zu dieser Zeit eine Nebentätigkeit ausgeübt die unter 15 STd/Woche und unter 165,- € war.Also unterhalb Bemessungsgrenze!Im Arbeitslosenantrag habe Ich die Frage ob eine Nebentätigkeit ausgeübt wird,mit Nein beantwortet.Nach kurzer Zeit kam ein Schreiben vom Arbeitsamt mit der Mitteilung das bekannt geworden ist,das Ich eine Neben- Tätigkeit ausübe.Diese ...