Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:
Ich entnehme Ihrer Darstellung, dass Ihre Frage darauf abzielt, ob Sie trotz des Zustandes der Arbeitslosigkeit am 28.12.2007 Anspruch auf Krankengeld gehabt haben. Die genauen gesetzlichen Voraussetzungen hierzu richten sich nach den §§ 44
ff. SGB V. Die für Sie maßgebenden Normen lauten wie folgt:
§ 44 Abs.1 SGB V
:
"Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) behandelt werden."
§ 47b Abs.1 SGB V
:
"Das Krankengeld für Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 wird in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe oder des Unterhaltsgeldes gewährt, den der Versicherte zuletzt bezogen hat. Das Krankengeld wird vom ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit an gewährt."
Es gibt allerdings auch Fallkonstellationen, in welchen die Zahlung von Krankengeld ausgeschlossen ist. Wann dies der Fall ist, regelt § 50 SGB V
. Danach ist bei voller EU-Rente die Zahlung von Krankengeld ausgeschlossen. Wird diese nicht mehr gezahlt, so entsteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld, wenn das Mitglied bei Eintritt einer neuen Arbeitsunfähigkeit entsprechend versichert ist.
Nach dem Vorgenannten haben Sie meines Erachtens somit zumindest seit dem 01.01.2008 wieder Anspruch auf Krankengeld.
Da Ihre Krankengeschichte sehr umfangreich ist, empfehle ich Ihnen einen Kollegen vor Ort aufzusuchen, der die gesamte Angelegenheit noch einmal umfassend prüft und sich ggf. mit der Krankenkasse auseinander setzt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Für eine kostenlose Nachfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Darüber hinaus biete ich Ihnen auch eine Prüfung des Bescheides der Krankenkasse an. Sollten Sie dies wünschen, so erbitte ich eine Kontaktaufnahme via E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
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