Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
hat sich Ihr Lebensgefährte erst jetzt, Ende Januar 2008, arbeitslos gemeldet, besteht leider kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 mehr. Bitte teilen Sie mir über die Nachfragefunktion aber noch den genauen Tag der Arbeitslosmeldung mit. Bitte teilen Sie mir auch mit, falls Ihr Lebensgefährte 2007 irgendwelche, in Ihrer Frage noch nicht erwähnte Leistungen bezogen hat oder in der Vergangenheit bereits einmal arbeitslos war.
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 setzt nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__118.html" target="_blank" style="color:#486182">§ 118 SGB 3</a> voraus, dass Arbeitslosigkeit besteht, eine Arbeitslosmeldung erfolgt ist und dass auch die Anwartschaftszeit erfüllt ist. Hat Ihr Lebensgefährte sich erst Ende Januar 2008 arbeitslos gemeldet, erfüllt er die Anwartschaftszeit nicht. Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate (= 360 Kalendertage) in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__123.html" target="_blank" style="color:#486182">§ 123 SGB 3</a>). Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__124.html" target="_blank" style="color:#486182">§ 124 SGB 3</a>).
Da Ihr Lebensgefährte im Januar 2007, also unmittelbar vor Beginn der Kindererziehung, nicht versicherungspflichtig und ohne Leistungsbezug arbeitslos war, war er auch in der anschließenden Zeit der Kindererziehung nicht versicherungspflichtig (siehe <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__26.html" target="_blank" style="color:#486182">§ 26 Abs. 2 a SGB 3</a>). Auf das Jahr 2007 entfallen somit nach Ihren Ausführungen keine Zeiten mit Versicherungspflicht, das Jahr 2006 fällt nur zum Teil in die Rahmenfrist, so dass Ihr Lebensgefährte bei einer Arbeitslosmeldung erst Ende Januar 2008 in der Rahmenfrist dann keine 360 Kalendertage mit Versicherungspflichtverhältnissen zusammen bekommt.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Haeske
Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: http://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
E-Mail: