Drittschuldnererklärung Erblasser
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Ich bin Schuldner einer Forderung in Höhe von ca. 30.000 Euro. Alle bisher versuchten Vollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers endeten fruchtlos. Ich habe eine EV abgegeben, nach der ich mittellos bin. Mein Konto ist ein P-Konto. Nun hat der Gläubiger meine Mutter zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung aufgefordert, da sie vermögend ist und ich ja irgendwann mal ihr Erbe werde. Ich sc ...