Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Insolvenz

7. Dezember 2004 10:17 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Insolvenzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Werte Damen und Herren,
vor 4 Jahren lernte ich meinen jetzigen Lebenspartner kennen. Ich trennte mich von meinem Ehemann und zog mit meinem Lebensgefährten zusammen.Jedoch zog er mit zu mir, d.h. in das Haus, welches mein ´Ehemann´ und ich auf Kredit gakauft hatten. Die RAtenzahlung habe ich übernommen, jetzt seit 4 Jahren.
Mein jetziger Lebensgefährte hatte damals ein Einzelunternehmen, welches in Insollvenz ging und er somit privats Insolvenz anmeldete. Wir gründeten im September 01 eine GmbH, für welche wir durch schleppende Zahlungen im Juli 2004 Insolvenz anmeldeten. Gleichlautend gründeten wir eine weitere GmbH auf meinen Namen. Auch hier können wir Zahlungen nur sehr schleppend verzeichnen und ich möchte auch hier Insolvenz anmelden, bevor sich zu hohe Summen angesammelt haben. In der 1. GmbH waren mein Lebensgefährte und ich Angestellte. Ich war kassenpflichtig, mein Partner nicht. Für die jetzige GmbH wäre es genau umgedreht.Alle nötigen Unterlagen zur Beitragspflicht habe ich bislang jedoch noch nicht ausgefüllt.
-Haben wir einen Anspruch auf Leistungen vom Sozialamt oder Arbeitsamt?
-Wir haben uns für die letzten Monate selber kein Gehalt gezahlt, da wir dachten noch einiges retten zu können, haben wir einen Anspruch auf Insolvenzgeld ?
-Ich schaue nunmehr regelmäßig in die Stellenanzeigen des AA, leider kann ich nicht sagen daß wirklich ARBEIT angeboten wird. Wenn ich kein Einkommen habe, kann uns unser zu HAuse wegenommen werden ?
-Kann ich durch die Insolvenz den Hauskredit irgendwann allein übernehmen ? ( mein 1.Ehemann steht noch mit im Grundbuch bzw. in der Finanzierung , möchte aber aus allem raus )
-Es sind viele Zahlungsverpflichtungen liegen geblieben, da ich dachte wir kommen raus ( Fernstudium - abgebrochen aus Zeitmangel, jetzt sind zur Rechnungssumme Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten und eine Menge Zinsen gekommen ; eine KFZ-Versicherung welche nie zustande gekommen ist, da ich nur die Doppelkarte genutzt habe aber nie den Vertrag unterzeichnet hab -verlangt eine Jahresprämie;-aus Zeitmangel habe ich den Gerichtstermin und die Einspruchsfrist versäumt), kann ich mich hier an eine Schuldnerbeatung wenden ??
-Ich wollte die Anteile meines Lebenspartners an der 1.GmbH freikaufen´, unmittelbar nach Zahlung der 1. Rate haben wir Insolvenz angemeldet. 7000,00 Euro, wirklich alles was wir noch hatten ist weg.

Ich möchte ehrlich gesat aus der Selbstständigkeit raus, weiß jedoch nicht was mich finanziell erwartet.
Ich bin Mutter von 3 Söhnen, mein Lebenspartner hat Probleme mit dem Herzen.
Vielleicht können Sie uns weiterhelfen mit welchen Zuwendungen wir vorerst zu rechnen haben bis wir alles im Griff haben. Vielleicht haben Sie auch einen Rat bezüglich sämtlicher Schulden.

Es grüßt Sie Angela

7. Dezember 2004 | 10:56

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Anspruch auf Insolvenzgeld haben nur Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist , wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses im Dienst eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist. Entscheidend ist, daß der Arbeitnehmer Arbeit in persönlicher Abhängigkeit vom Arbeitgeber leistet, der ihm hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort, Art und Inhalt der geschuldeten Arbeitsleistungen Weisungen erteilt (BAG 25.8.1982 AP Nr. 32 zu § 611 BGB). Arbeitnehmer ist mithin derjenige, der seine Dienstleistung im Rahmen einer vom Dritten bestimmten Arbeitsorganisation nach Weisungen oder vertraglichen Vorgaben erbringt.

Bei Gesellschaftern, die gleichzeitig Arbeitnehmer der GmbH sind, gibt es naturgemäß immer Probleme. Hier hängt es dann vom Einzelfall ab.

Maßgebend für die Höhe des Insolvenzgeldes ist das Nettoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Antragstellung bzw. am Insolvenztag noch beanspruchen kann (§§ 185 Abs. 1 , 188 Abs. 1 , 189 SGB III ).

§183 SGB III bestimmt wer Anspruch auf Insolvenzgeld hat.
Gem. § 183 Abs. 1 SGB III hat einen Anspruch auf Insolvenzgeld ein Arbeitnehmer, der im Falle eines der nachstehenden Insolvenzereignisse
für die vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt hat.


2. Strafrechtlich problematisch ist, daß keine Sozialabgaben geleistet wurden.

Gleiches gilt, weil die Insolvenzanmeldung aufgeschoben wird. Hier sollten Sie sich dringend vorher beraten lassen.

3. Ob Ihnen das Haus "weggenommen wird", hängt davon ab, ob ein Titlel gegen Sie besteht, dessen Vollstreckung betrieben werden kann. Die Frage ist auch, wer Geschäftsführer der GmbH ist. Sollte die Insolvenz unötig hinausgeschoben werden, dann kann sich die Haftung u.U. auch auf den Gesellschafter bzw. den Geschäftsführer persönlich beziehen. Hier sollten Sie sich auch beraten lassen.

Wichtig ist auch, ob Sie die Stammeinlage nachweisbar geleistet haben. All dies kann von hier aus nicht beurteilt werden.

4. Die Hausbank wird Sie ohne Sicherheiten nicht alleine als Kreditnehmer akzeptieren.

5. Natürlich können Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden. Dies sollten Sie auch tun.

6. Letzlich ist darauf hinzuweisen, daß Sie nur dann Ansprüche auf Hilfe durch das Arbeitsamt haben, wenn auch wirklich Geld einbezahlt wurde. Die Sozialhilfe kann einspringen, wobei Sie sich aber dann das Haus genauer ansehen wird.

MIt freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Klaus Wille

ANTWORT VON

(163)

Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Kindschaftsrecht, Familienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER