Geschäftsführerhaftung in Privat-/Verbraucherinsolvenz - Verjährung und Widerspruch
vom 30.7.2020
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Sachlage: Mandant (ich) seit 09/2018 in Verbraucherinsolvenzverfahren Betroffene Forderung (ca. 230.000 EUR ) wurde angemeldet durch Insolvenzverwalter der GmbH, in welcher Mandant Geschäftsführer war. Begründung: Geschäftsführerhaftung gem. § 64 Satz 1 GmbHG und Gesamtschuldnerische Haftung gem. § 426 Abs. 2 BGB (-Insolvenzverschleppung). Seinerzeit habe ich (Ende 2013?) einen Strafantrag ...