Rechtssicherheit einer Eigentumserwerbsvormerk. im Falle der Insolvenz d. Verkäufers
Wir beabsichtigen eine Immobilie zu erwerben. Besonderheit: Der Kaufzeitpunkt steht noch nicht fest. Deswegen soll die Abwicklung über ein Kaufangebot abgewickelt werden, welches durch eine Eigentumserwerbsvormerkung im Grundbuch gesichert ist. Die Rahmenbedingungen wie z.B. Zeitraum der Gültigkeit des Angebotes, Kaufpreis, Rücktrittsmöglichkeiten u.s.w. sind eindeutig in dem Vertrag geklärt ...