Folgezahlungen
vom 15.4.2015
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Hallo, ich war bis zum 31.12.2014 exkusiv bei einer Agentur im Vertrag. Alle Auftritte liefen über diese Agentur. Dieser Exklusiv-vertrag ist aber am 31.12. abgelaufen. Für meine neuen Auftritte 2015 möchte die Agentur aber weiterhin ihre Provisionen. Obwohl ich diese in der Vergangenheit teilweise beschafft habe. In den Auftrittsverträgen gibt es aber eine Klausel, die besagt, dass weitere Auft ...