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Sonderkündigungsrecht im Fahrzeugleasingvertrag nach Unfall

12. August 2025 19:09 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe im Mai 2024 einen Audi für 36 Monate über die VW Leasing Bank geleast. Im Mai 2025 erlitt ich unverschuldet einen Unfall. Das Fahrzeug befindet sich derzeit bereits in der Reparatur.

Erstes Haftpflichtgutachten:

Reparaturkosten: 20.765,83 € brutto (ca. 44 % des Wiederbeschaffungswerts 46.850,00 €)
Daraufhin hat die Bank den Reparaturauftrag freigegeben.

Während der Reparatur wurden weitere, zuvor nicht erkennbare Schäden festgestellt. Ein Folgegutachten beziffert die Reparaturkosten nun auf 37.904,35 € brutto (ca. 81 % des Wiederbeschaffungswerts).

Im Leasingvertrag steht, dass bei „schadenbedingten Reparaturkosten von mehr als 60 % des Wiederbeschaffungswertes" jederzeit eine vorzeitige Beendigung durch Aufhebungsvertrag möglich ist.

Meine Frage:
Zählt in diesem Fall das zweite Gutachten mit den höheren tatsächlichen Reparaturkosten, auch wenn das Fahrzeug bereits in der Reparatur ist, als Grundlage für die 60 %-Schwelle? Und ist dies ein ausreichender Grund, um den Leasingvertrag vorzeitig per Aufhebungsvertrag zu beenden? Worauf sollte ich bei der Vorgehensweise besonders achten?

Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung.

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Das zweite Gutachten mit den höheren Reparaturkosten ist in Ihrem Fall maßgeblich. Maßgeblich ist immer die tatsächliche, fachgerecht ermittelte Schadenshöhe. Da die nun festgestellten Kosten bei rund 81 % des Wiederbeschaffungswerts liegen, überschreiten sie klar die im Vertrag festgelegte 60 %-Grenze. Das vertraglich vereinbarte Sonderkündigungsrecht wird damit ausgelöst, auch wenn die Reparatur bereits begonnen hat.

Sie sollten der Leasinggesellschaft umgehend das Folgegutachten vorlegen und sich ausdrücklich auf die Klausel zur vorzeitigen Vertragsbeendigung berufen. Wichtig ist, dass Sie eine schriftliche Bestätigung der Vertragsaufhebung einfordern. Klären Sie vorab, ob und in welcher Höhe die Bank eine Ausgleichszahlung verlangt, etwa für entgangene Raten oder kalkulierten Restwert. Führen Sie alle Gespräche und Vereinbarungen schriftlich, und bewahren Sie Kopien von Gutachten und Reparaturunterlagen auf. So stellen Sie sicher, dass Ihre Position eindeutig dokumentiert ist und spätere Streitigkeiten vermieden werden.

Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


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