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Gründung eines Labels - freiwillige unentgeltliche Unterstützung durch Helfer

28. Juli 2025 11:56 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag, ich habe gerade ein Label gegründet und möchte auf Social Media und Festivals meine T-Shirts verkaufen. Ich werde von ca. 6-8 Personen freiwillig unterstützt - unentgeltlich. Was muss ich rechtlich beachten?

28. Juli 2025 | 12:39

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die Schilderung Ihres Vorhabens. Im Folgenden erhalten Sie eine ausführliche Übersicht über die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die Sie beim Verkauf von T-Shirts auf Social Media und Festivals sowie beim Einsatz freiwilliger, unentgeltlicher Helfer beachten müssen.

1. Gewerbeanmeldung und Unternehmensform

Sobald Sie T-Shirts mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Sie sind verpflichtet, ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (in der Regel das Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde) anzumelden.

Je nach Umfang und Risiko Ihres Geschäfts kann die Wahl der Unternehmensform (z.B. Einzelunternehmen, GbR, GmbH) sinnvoll sein. Die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft (z.B. GmbH) kann das persönliche Haftungsrisiko minimieren.

2. Steuerliche Pflichten

Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie steuerlich erfasst. Sie müssen insbesondere Folgendes beachten:

- Umsatzsteuer: Abhängig vom Umsatz kann die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) greifen. Überschreiten Sie die Umsatzgrenzen, sind Sie umsatzsteuerpflichtig.
- Einkommensteuer: Gewinne aus dem Verkauf sind einkommensteuerpflichtig.
- Gewerbesteuer: Ab einem bestimmten Gewinn fällt Gewerbesteuer an.

3. Kennzeichnungspflichten und Impressum

Beim Verkauf über Social Media und auf Festivals gelten verschiedene Informationspflichten:

- Impressumspflicht: Jede geschäftsmäßige Internetpräsenz (z.B. Social Media-Profile, Onlineshop) benötigt ein vollständiges Impressum mit allen Pflichtangaben.
- Datenschutzerklärung: Bei der Erhebung personenbezogener Daten (z.B. im Onlineshop) ist eine Datenschutzerklärung erforderlich.
- Produktkennzeichnung: Die T-Shirts müssen korrekt gekennzeichnet sein (z.B. Materialangaben nach Textilkennzeichnungsgesetz).

4. Rechte Dritter: Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte

Beim Design und Verkauf der T-Shirts ist sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden:

- Markenrecht: Verwenden Sie keine geschützten Markennamen, Logos oder Designs ohne Erlaubnis.
- Urheberrecht: Eigene Designs sind unproblematisch. Bei der Nutzung fremder Motive, Bilder oder Sprüche ist die Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich.
- Namensrecht: Die Verwendung von Namen bekannter Persönlichkeiten oder geschützten Bezeichnungen kann das Namensrecht verletzen.

5. Einsatz freiwilliger, unentgeltlicher Helfer

Sie werden von 6-8 Personen freiwillig und unentgeltlich unterstützt. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

a) Abgrenzung zu Arbeitsverhältnissen

- Unentgeltlichkeit: Solange die Helfer keine Vergütung erhalten und freiwillig tätig sind, liegt kein Arbeitsverhältnis vor.
- Weisungsgebundenheit: Je stärker Sie die Tätigkeit der Helfer steuern (z.B. feste Arbeitszeiten, detaillierte Anweisungen), desto eher kann ein Arbeitsverhältnis angenommen werden. Dies hätte sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Konsequenzen.
- Freundschaftsdienst: Bei gelegentlicher, freiwilliger Unterstützung im privaten Rahmen spricht vieles für einen sogenannten Freundschaftsdienst, der rechtlich unproblematisch ist.

b) Sozialversicherungsrecht

- Keine Sozialversicherungspflicht: Bei echter Unentgeltlichkeit und Freiwilligkeit besteht keine Sozialversicherungspflicht.
- Unfallversicherung: Prüfen Sie, ob Ihre Helfer im Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung tätig werden. In diesem Fall kann eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung sinnvoll sein.

c) Haftung

Haftung für Helfer: Sie haften grundsätzlich für Schäden, die Ihre Helfer im Rahmen der Tätigkeit verursachen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist empfehlenswert, um sich gegen etwaige Ansprüche abzusichern.

6. Verkauf auf Festivals

- Erlaubnis des Veranstalters: Für den Verkauf auf Festivals benötigen Sie in der Regel die Zustimmung des Veranstalters und ggf. eine Standgenehmigung.
- Gewerberechtliche Vorschriften: Je nach Ort können zusätzliche gewerberechtliche Vorgaben gelten (z.B. Reisegewerbekarte).

7. Jugendschutz und Minderjährige

Sollten unter Ihren Helfern Minderjährige sein, sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten. Minderjährige ab 14 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen tätig werden.

Fazit
Ihr Vorhaben ist grundsätzlich rechtlich zulässig, sofern Sie die genannten Punkte beachten. Insbesondere sollten Sie auf die klare Abgrenzung zwischen freiwilliger, unentgeltlicher Hilfe und einem Arbeitsverhältnis achten, um sozialversicherungsrechtliche Risiken zu vermeiden. Ebenso ist auf die Einhaltung der gewerbe-, steuer- und kennzeichnungsrechtlichen Vorgaben zu achten.

Sollten Sie weitere Fragen zu einzelnen Aspekten haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist

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