Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Frage die ich beantworte wie folgt:
1. Was kann ich tun, um von der Spedition Schadensersatz für die demolierten Möbel zu erhalten?
Zur Durchsetzung einer Schadensersatzforderung sollte die Spedition ausdrücklich aufgefordert werden den entstandenen Schaden zu begleichen. Dieser muss genau beziffert werden. Setzen Sie der Spedition schriftlich eine Zahlungsfrist. Verläuft diese ergebnislos können Sie Leistungsklage auf Zahlung des Schadensersatzes erheben.
2. Kann ich die Spedition zur Auskunft zwingen?
Es kommt hier darauf an, welche Auskunft Sie verlangen. Sofern es ihnen darum geht den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen. Schlage ich den unter 1. beschriebenen Weg vor. Die Spedition wird dann hierauf reagieren müssen.
Einen Anspruch auf die Auskunft wann mit der Regulierung des Schadens zu rechnen ist können Sie nicht gerichtlich durchsetzen. Hierfür müssen Sie beschrieben eine Frist zur eigentlichen Schadensregulierung setzen.
3. Kann ich einen Teil der Umzugskosten zurückverlangen, da die vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde?
Grundsätzlich besteht auch im Hinblick auf die Schlechtleistung (zu lange, nicht genügend Personal etc.)ein Schadensersatzanspruch. Im Ergebnis kann somit ein Teil der Umzugskosten im Rahmen einer Schadensersatzforderung zurückgefordert werden. Inwieweit ein Schaden entstanden ist hängt im wesentlichen von der konkreten vertraglichen Vereinbarung ab. Was genau also geschuldet wurde und wie gegen diese Vereinbarung verstoßen wurde.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass dies Plattform eine umfassende Rechtsberatung nicht ersetzen kann und die Antworten maßgeblich von den zu Verfügung gestellten Informationen abhängig sind.
Mit freundlichen Grüßen
André Stämmler
Sehr geehrter Herr Stämmler,
vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Ich habe eine kurze Nachfrage: Mit Einreichung der Schadensmeldung am 11.08. hatte ich der Spedition bereits eine Bearbeitungsfrist von 2 Wochen gestellt. Die Spedition hat diese reaktionslos verstreichen lassen. (Wie ich geschrieben hatte)Nun habe ich noch einmal einen Brief geschrieben um meine Forderungen zu bekräftigen und habe dies mal eine Bearbeitungsfrist von 3 Wochen gesetzt.
Meine Frage: Was mache ich, wenn die Spedition wiederum nicht reagiert?
Danke uns beste Grüße
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
sollte die Spedition wieder nicht reagieren wird Ihnen im Zweifel lediglich der gerichtliche Weg verbleiben. Dies kann zunächst durch Mahnbescheid oder aber durch die Einreichung einer Klage geschehen. In beiden Fällen muss aber ein genauer Betrag beziffert werden (Eine unbezifferte Leistungsklage hat keine Erfolgsaussichten, ebenso beim Mahnbescheid). Um dem Risiko der Kostenlast aus dem Weg zu gehen sollten Sie aber einen entsprechenden Betrag vorher bei der Spedition fordern. Kostenlast heißt das Sie u.U. die Kosten tragen wenn noch kein Anlass zur Klage geboten ist. Um Anlass zur Klage zu geben sollte der entsprechende Geldbetrag zunächst außergerichtlich gefordert werden. Eine Aufforderung auf Auskunftserteilung zur Bestimmung des Schadensersatz reicht hierfür meines Erachtens nicht aus.
Wie bereits erwähnt, wird eine Klage auf Auskunftserteilung keine Aussicht auf Erfolg haben. Allenfalls eine Stufenklage (Auskunftserteilung mit anschließender Bezifferung des Betrages )ist denkbar. Dies aber auch nur,wenn der Schadensbetrag nicht ohne Auskunft der Gegenseite beziffert werden kann. Anhaltspunkte hierfür sind nicht ersichtlich.
Mit freundlichen Grüßen
André Stämmler
Rechtsanwalt