Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für die rechtliche Überprüfung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Therapiezentrum Köngen GmbH, insbesondere im Hinblick auf Fitnessstudioverträge, ist es sinnvoll, die AGB im Lichte der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und der einschlägigen Rechtsprechung zu betrachten. Im Folgenden erhalten Sie eine ausführliche Einschätzung zu den einzelnen Regelungspunkten Ihrer AGB sowie Hinweise, welche Unterlagen für eine abschließende Prüfung erforderlich wären.
1. Welche Unterlagen werden benötigt?
Für eine umfassende rechtliche Überprüfung Ihrer AGB benötige ich:
- Den vollständigen Mitgliedsvertrag (inklusive aller Anlagen, Preislisten, ggf. Werbematerialien, auf die Bezug genommen wird)
- Die aktuelle Hausordnung, sofern sie Vertragsbestandteil ist
- Die Datenschutzerklärung, auf die in den AGB verwiesen wird
- Ggf. weitere Vertragsmuster (z. B. für Partnertarife, Ruhezeiten, Sonderkündigungen)
- Informationen zu Ihrer aktuellen Praxis (z. B. wie Ruhezeiten beantragt und dokumentiert werden, wie die Einweisung an Geräten erfolgt)
- Falls vorhanden: bisherige Rechtsprechung oder Abmahnungen, die Ihr Studio betreffen
2. Rechtliche Bewertung der einzelnen AGB-Klauseln
Geltungsbereich, Schriftform, Vertragslaufzeit und Verlängerung
Die Regelungen zur Geltung der AGB und zur Schriftform sind üblich und rechtlich zulässig. Die automatische Verlängerung um jeweils einen Monat nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist nach § 309 Nr. 9 BGB zulässig und entspricht dem gesetzlichen Standard. Auch die Möglichkeit, die Mindestlaufzeit individuell zu vereinbaren, ist rechtlich unproblematisch.
Ruhezeiten
Die Möglichkeit, bei Krankheit, Schwangerschaft oder Urlaub eine beitragsfreie Ruhezeit zu beantragen, ist zulässig und entspricht der gängigen Rechtsprechung. Wichtig ist, dass die Verlängerung der Vertragslaufzeit um den Zeitraum der Ruhezeit ausdrücklich geregelt ist, was hier der Fall ist. Dies entspricht auch der Praxis, wie sie in den Dokumenten im Kontext beschrieben wird.
Beiträge und Zahlungsverzug
Die Regelung zur Fälligkeit der Beiträge im Voraus ist zulässig. Die Möglichkeit, bei Zahlungsverzug ein Inkassounternehmen einzuschalten und die dadurch entstehenden Kosten dem Mitglied aufzuerlegen, ist grundsätzlich möglich, solange die Kosten nicht über das gesetzlich zulässige Maß hinausgehen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Kosten für das Mitglied transparent und angemessen bleiben.
Übernahme von Restlaufzeiten
Die Regelung zur beitragsfreien Übernahme von Restlaufzeiten aus anderen Studios ist ein freiwilliges Angebot und rechtlich zulässig, solange die Bedingungen klar und transparent geregelt sind, was hier der Fall ist.
Nutzung der Einrichtungen, Haftung
Die Verpflichtung zur Einweisung an Geräten und der Haftungsausschluss für Schäden durch unsachgemäße Nutzung sind zulässig, solange die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen wird. Die Formulierung, dass die Nutzung ohne Einweisung auf eigenes Risiko erfolgt, ist zulässig, sollte aber nicht dazu führen, dass die Haftung für Verletzungen durch fehlerhafte Geräte oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters ausgeschlossen wird.
Hausordnung und fristlose Kündigung
Die Einbeziehung der Hausordnung als Vertragsbestandteil ist zulässig. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung ist ebenfalls zulässig, sollte aber im Einzelfall verhältnismäßig angewendet werden.
Sonderkündigungsrechte
Die Regelung, dass das Mitglied bei Umzug (über 30 km) oder dauerhafter Sportuntauglichkeit (ärztliches Attest) außerordentlich kündigen kann, entspricht der aktuellen Rechtsprechung (vgl. auch BGH vom 08.12.2012, XII ZR 42/10). Auch die Möglichkeit der Kündigung im Todesfall ist zulässig. Die Schriftform und die Pflicht zur Vorlage von Nachweisen sind rechtlich zulässig.
Partnertarife
Die Regelungen zu Partnertarifen, insbesondere zur Umwandlung in eine Einzelmitgliedschaft und zur Anpassung des Beitrags, sind zulässig, solange sie transparent und nachvollziehbar sind. Die Klarstellung, dass es sich nicht um eine Preisanpassung, sondern um den Wegfall eines Rabattes handelt, ist sinnvoll und entspricht der Rechtsprechung.
Datenschutz
Die Verweisung auf die DSGVO und eine separate Datenschutzerklärung ist erforderlich und entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Schlussbestimmungen
Die Schriftformklausel, die salvatorische Klausel und die Gerichtsstandvereinbarung sind üblich. Die Gerichtsstandvereinbarung ist jedoch nur gegenüber Kaufleuten und bei beidseitigem Handelsgeschäft zulässig; bei Verbrauchern ist eine solche Klausel nur eingeschränkt wirksam.
3. Hinweise zu einzelnen Punkten und aktuelle Rechtsprechung
- Vertragslaufzeit: Nach § 309 Nr. 9a BGB darf die Erstlaufzeit maximal 24 Monate betragen, was Sie einhalten.
- Verlängerung: Eine automatische Verlängerung um mehr als 12 Monate wäre unzulässig (§ 309 Nr. 9b BGB), Sie verlängern jedoch nur um einen Monat, was zulässig ist.
- Sonderkündigungsrecht: Die Regelungen zu Krankheit und Umzug entsprechen der Rechtsprechung (vgl. BGH XII ZR 42/10, AG Frankfurt 32 C 3558/96-19).
- Preisanpassung: Sie nehmen keine einseitige Preisanpassung vor, sondern regeln nur den Wegfall eines Rabattes, was zulässig ist.
- Rückzahlung: Hinweise zu Rückzahlungsmodalitäten bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (z. B. bei Sonderkündigung) sollten ggf. noch aufgenommen werden, falls Beiträge im Voraus gezahlt wurden.
4. Zusammenfassung und Empfehlung
Ihre AGB sind inhaltlich weitgehend rechtssicher und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben sowie der aktuellen Rechtsprechung. Einzelne Formulierungen könnten noch präzisiert werden, insbesondere im Hinblick auf Haftungsausschlüsse und Rückzahlungsmodalitäten bei Sonderkündigungen. Für eine abschließende Prüfung und ggf. Optimierung der AGB wäre es sinnvoll, die oben genannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
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