Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Betreff: Überprüfung meiner AGB für Fitnessstudio

30. August 2025 00:33 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Betreff: Überprüfung meiner AGB für Fitnessstudio


Betreff: Überprüfung meiner AGB für Fitnessstudio

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe ein Fitnessstudio und habe für meine Mitglieder eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellt.
Diese möchte ich gerne von Ihnen rechtlich überprüfen lassen, um sicherzugehen, dass sie aktuell, rechtssicher und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Könnten Sie mir bitte mitteilen:
• welche Unterlagen Sie hierzu von mir benötigen,



Die AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Therapiezentrum Köngen GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem
Therapiezentrum Köngen GmbH (nachfolgend „Anbieter") und seinen Mitgliedern. Sie gelten für
alle Verträge über therapeutische Behandlungen, Beratungen sowie die Nutzung der Trainings‑ und
Fitnessbereiche des Anbieters. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mitglieder, die einen Grundtarif mit einer Laufzeit zwischen einem (1)
Monat und zwei (2) Jahren vereinbart haben. Ergänzungen oder Änderungen der AGB sind nur
wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragslaufzeit und Verlängerung
1. 2. Die Mindestlaufzeit wird individuell im Mitgliedsvertrag festgelegt.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen
(1) Monat, sofern er nicht vom Mitglied oder dem Anbieter mit einer Frist von einem (1)
Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Dies entspricht dem gesetzlichen
Standard.
3. Im Fall einer vereinbarten Ruhezeit (z. B. wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Urlaub)
ruht die Beitragspflicht; gleichzeitig verlängert sich die Mindestlaufzeit des Vertrages um
den Zeitraum der Ruhezeit.
3. Beiträge und Zahlungsverzug
1. Mitgliedsbeiträge sind gemäß der jeweils gültigen Preisliste im Voraus fällig. Erfolgt die
Zahlung per Lastschrift, sorgt das Mitglied für ausreichende Deckung.
2. Kann ein Beitrag nicht eingezogen werden, erfolgt ein erneuter Abbuchungsversuch. Bleibt
die Zahlung aus und kann kein Kontakt zur Klärung hergestellt werden, ist der Anbieter
berechtigt, ein Inkassounternehmen zur Forderungseinziehung zu beauftragen. Dadurch
entstehende Kosten trägt das säumige Mitglied.
4. Übernahme von Restlaufzeiten
1. Beitragsfreie Übernahme: Beim Abschluss eines Mitgliedsvertrags mit einer
Mindestlaufzeit von mindestens zwölf (12) Monaten kann eine Restlaufzeit aus einem
laufenden Vertrag bei einem anderen Studio beitragsfrei übernommen werden.
Voraussetzung ist, dass das Mitglied eine schriftliche Kündigungsbestätigung des bisherigen
Studios vorlegt, aus der die verbleibende Restlaufzeit hervorgeht.
2. Höchstdauer und einmalige Nutzung: Die beitragsfreie Übernahme ist auf maximal sechs
(6) Monate begrenzt. Die Möglichkeit der Übernahme der Restlaufzeit ist ein freiwilliges,
einmalig gewährtes Einführungsangebot und kann pro Person nur einmal wahrgenommen
werden. Eine spätere erneute Inanspruchnahme – beispielsweise nach Ablauf einer ersten
Mitgliedschaft beim Anbieter und Abschluss eines neuen Vertrags – ist ausgeschlossen.
3. Beginn der Beitragspflicht: Nach Ablauf der übernommenen Restlaufzeit beginnt die
reguläre Beitragspflicht entsprechend der vertraglich vereinbarten Mitgliedschaft. In allen
Fällen, in denen keine Restlaufzeitübernahme vereinbart wird oder die Voraussetzungen
nicht erfüllt werden, beginnt die Beitragspflicht zum vertraglich vereinbarten Startdatum der
Mitgliedschaft.
5. Ruhezeiten
Mitglieder können im Fall von Krankheit, Schwangerschaft, Urlaub oder aus vergleichbaren
Gründen schriftlich eine beitragsfreie Ruhezeit beantragen. Während dieser Zeit ruht die
Beitragspflicht; die Vertragslaufzeit verlängert sich um den pausierten Zeitraum.
6. Nutzung der Einrichtungen
1. Mitglieder dürfen nur an Geräten trainieren, an denen sie zuvor vom qualifizierten Personal
eingewiesen wurden.
2. Die Nutzung ohne Einweisung erfolgt auf eigenes Risiko. Der Anbieter haftet nicht für
Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
7. Hausordnung
1. Die jeweils aktuelle Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags und liegt im Studio aus. Jedes
Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten.
2. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung kann der
Anbieter den Vertrag fristlos kündigen.
8. Sonderkündigungsrechte
1. Das Mitglied kann außerordentlich kündigen, wenn es seinen Wohnsitz an einen mehr als
30 km entfernten Ort verlegt oder wenn ein ärztliches Attest bescheinigt, dass eine sportliche
Betätigung dauerhaft unmöglich ist.
2. Im Todesfall des Mitglieds kann der Vertrag durch die Erben mit sofortiger Wirkung beendet
werden.
3. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und entsprechende Nachweise enthalten.
9. Partnertarife
1. Für Partner‑Mitgliedschaften gilt ein vergünstigter Mitgliedsbeitrag (Partnertarif). Dieser
Rabatt ist ausschließlich während der gemeinsamen Mitgliedschaft beider Partner gültig.
2. Beendigung der Partnermitgliedschaft: Scheiden die Partner aus privaten Gründen aus
der Partnerschaft aus oder kündigt eine der Parteien den Vertrag bzw. macht von einem
Sonderkündigungsrecht Gebrauch, endet der Partnertarif automatisch mit Wirksamwerden
der Kündigung der beteiligten Person.
3. Anpassung des Beitrags: Mit Beendigung des Partnertarifs wird der Vertrag des
verbleibenden Partners automatisch in eine reguläre Einzelmitgliedschaft umgewandelt. Der
Mitgliedsbeitrag erhöht sich entsprechend auf den jeweils zum Zeitpunkt der Umwandlung
geltenden Normaltarif. Die bereits vereinbarte Restlaufzeit bleibt unverändert bestehen. Dies
stellt keinen Preisanpassungsvorbehalt dar, sondern den Wegfall eines Rabattes; eine
besondere Zustimmung des verbleibenden Mitglieds ist daher nicht erforderlich.
4. Das verbleibende Mitglied wird rechtzeitig über die Umstellung informiert. Es steht dem
Mitglied frei, den Vertrag zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Ein
Sonderkündigungsrecht aufgrund der Umstellung besteht nicht.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz‑Grundverordnung
(DSGVO) und wird in einer gesonderten Datenschutzerklärung erläutert. Diese wird dem Mitglied
bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
11. Schlussbestimmungen
1. 2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an Stelle der unwirksamen Bestimmung
tritt die gesetzliche Regelung.
3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des
Anbieters.
Stand: 28. 08. 2025


Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Peters

30. August 2025 | 01:18

Antwort

von


(174)
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Für die rechtliche Überprüfung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Therapiezentrum Köngen GmbH, insbesondere im Hinblick auf Fitnessstudioverträge, ist es sinnvoll, die AGB im Lichte der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und der einschlägigen Rechtsprechung zu betrachten. Im Folgenden erhalten Sie eine ausführliche Einschätzung zu den einzelnen Regelungspunkten Ihrer AGB sowie Hinweise, welche Unterlagen für eine abschließende Prüfung erforderlich wären.

1. Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine umfassende rechtliche Überprüfung Ihrer AGB benötige ich:

- Den vollständigen Mitgliedsvertrag (inklusive aller Anlagen, Preislisten, ggf. Werbematerialien, auf die Bezug genommen wird)

- Die aktuelle Hausordnung, sofern sie Vertragsbestandteil ist

- Die Datenschutzerklärung, auf die in den AGB verwiesen wird

- Ggf. weitere Vertragsmuster (z. B. für Partnertarife, Ruhezeiten, Sonderkündigungen)

- Informationen zu Ihrer aktuellen Praxis (z. B. wie Ruhezeiten beantragt und dokumentiert werden, wie die Einweisung an Geräten erfolgt)

- Falls vorhanden: bisherige Rechtsprechung oder Abmahnungen, die Ihr Studio betreffen


2. Rechtliche Bewertung der einzelnen AGB-Klauseln

Geltungsbereich, Schriftform, Vertragslaufzeit und Verlängerung

Die Regelungen zur Geltung der AGB und zur Schriftform sind üblich und rechtlich zulässig. Die automatische Verlängerung um jeweils einen Monat nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist nach § 309 Nr. 9 BGB zulässig und entspricht dem gesetzlichen Standard. Auch die Möglichkeit, die Mindestlaufzeit individuell zu vereinbaren, ist rechtlich unproblematisch.

Ruhezeiten

Die Möglichkeit, bei Krankheit, Schwangerschaft oder Urlaub eine beitragsfreie Ruhezeit zu beantragen, ist zulässig und entspricht der gängigen Rechtsprechung. Wichtig ist, dass die Verlängerung der Vertragslaufzeit um den Zeitraum der Ruhezeit ausdrücklich geregelt ist, was hier der Fall ist. Dies entspricht auch der Praxis, wie sie in den Dokumenten im Kontext beschrieben wird.

Beiträge und Zahlungsverzug

Die Regelung zur Fälligkeit der Beiträge im Voraus ist zulässig. Die Möglichkeit, bei Zahlungsverzug ein Inkassounternehmen einzuschalten und die dadurch entstehenden Kosten dem Mitglied aufzuerlegen, ist grundsätzlich möglich, solange die Kosten nicht über das gesetzlich zulässige Maß hinausgehen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Kosten für das Mitglied transparent und angemessen bleiben.

Übernahme von Restlaufzeiten

Die Regelung zur beitragsfreien Übernahme von Restlaufzeiten aus anderen Studios ist ein freiwilliges Angebot und rechtlich zulässig, solange die Bedingungen klar und transparent geregelt sind, was hier der Fall ist.

Nutzung der Einrichtungen, Haftung

Die Verpflichtung zur Einweisung an Geräten und der Haftungsausschluss für Schäden durch unsachgemäße Nutzung sind zulässig, solange die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen wird. Die Formulierung, dass die Nutzung ohne Einweisung auf eigenes Risiko erfolgt, ist zulässig, sollte aber nicht dazu führen, dass die Haftung für Verletzungen durch fehlerhafte Geräte oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters ausgeschlossen wird.

Hausordnung und fristlose Kündigung

Die Einbeziehung der Hausordnung als Vertragsbestandteil ist zulässig. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung ist ebenfalls zulässig, sollte aber im Einzelfall verhältnismäßig angewendet werden.

Sonderkündigungsrechte

Die Regelung, dass das Mitglied bei Umzug (über 30 km) oder dauerhafter Sportuntauglichkeit (ärztliches Attest) außerordentlich kündigen kann, entspricht der aktuellen Rechtsprechung (vgl. auch BGH vom 08.12.2012, XII ZR 42/10). Auch die Möglichkeit der Kündigung im Todesfall ist zulässig. Die Schriftform und die Pflicht zur Vorlage von Nachweisen sind rechtlich zulässig.

Partnertarife

Die Regelungen zu Partnertarifen, insbesondere zur Umwandlung in eine Einzelmitgliedschaft und zur Anpassung des Beitrags, sind zulässig, solange sie transparent und nachvollziehbar sind. Die Klarstellung, dass es sich nicht um eine Preisanpassung, sondern um den Wegfall eines Rabattes handelt, ist sinnvoll und entspricht der Rechtsprechung.

Datenschutz

Die Verweisung auf die DSGVO und eine separate Datenschutzerklärung ist erforderlich und entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

Schlussbestimmungen

Die Schriftformklausel, die salvatorische Klausel und die Gerichtsstandvereinbarung sind üblich. Die Gerichtsstandvereinbarung ist jedoch nur gegenüber Kaufleuten und bei beidseitigem Handelsgeschäft zulässig; bei Verbrauchern ist eine solche Klausel nur eingeschränkt wirksam.


3. Hinweise zu einzelnen Punkten und aktuelle Rechtsprechung

- Vertragslaufzeit: Nach § 309 Nr. 9a BGB darf die Erstlaufzeit maximal 24 Monate betragen, was Sie einhalten.

- Verlängerung: Eine automatische Verlängerung um mehr als 12 Monate wäre unzulässig (§ 309 Nr. 9b BGB), Sie verlängern jedoch nur um einen Monat, was zulässig ist.

- Sonderkündigungsrecht: Die Regelungen zu Krankheit und Umzug entsprechen der Rechtsprechung (vgl. BGH XII ZR 42/10, AG Frankfurt 32 C 3558/96-19).

- Preisanpassung: Sie nehmen keine einseitige Preisanpassung vor, sondern regeln nur den Wegfall eines Rabattes, was zulässig ist.

- Rückzahlung: Hinweise zu Rückzahlungsmodalitäten bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (z. B. bei Sonderkündigung) sollten ggf. noch aufgenommen werden, falls Beiträge im Voraus gezahlt wurden.


4. Zusammenfassung und Empfehlung

Ihre AGB sind inhaltlich weitgehend rechtssicher und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben sowie der aktuellen Rechtsprechung. Einzelne Formulierungen könnten noch präzisiert werden, insbesondere im Hinblick auf Haftungsausschlüsse und Rückzahlungsmodalitäten bei Sonderkündigungen. Für eine abschließende Prüfung und ggf. Optimierung der AGB wäre es sinnvoll, die oben genannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

(174)

Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Familienrecht, Versicherungsrecht, Erbrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER