Mutterschaftsgeld wie wird berechnet ?
vom 1.4.2020
für 53 €
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau war und ist als Erzieherin tätig, der Vertrag läuft noch bis zum 31.07.2020. Begonnen hatte Sie am 15.12.2018 als Teilzeitkraft ( netto 998,50 ) , seit dem 01.08.2019 ist Sie in als Vollzeitkraft( netto 1799,21€ ) tätig. Aufgrund der Schwangerschaft die seit dem 06.09.2019 bekannt ist wurde eine Beschäftigungsverbot erteilt. Ab dem 15.03 rutscht Sie in ...