Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.) Schwangerschaft anzeigen bei befristetem Vertrag
Sie sind generell nicht verpflichtet, die Schwangerschaft gegenüber Ihrem Arbeitgeber offenzulegen. Dies bedeutet, dass Sie natürlich die für den Arbeitgeber für die Frage der Fortsetzung des Arbeitvertrags entscheidungsrelevante Tatsache verheimlichen können.
In Ihrem Fall könnte das sogar taktisch sinnvoll sein, denn Sie erhalten Mutterschaftsgeld nur, wenn Ihr Arbeitsverhältnis (sei es das befristet Ausbildungsverhältnis oder das nachfolgende "echte") in der Mutterschutzfrist Bestand hat oder endet. Endet Ihr Arbeitsverhältnis vorher, dann bekommen Sie auch kein Mutterschaftsgeld bzw. Sie erhalten von der Bundesagentur eine Zahlung in Höhe des ALG I, was Ihnen jedenfalls zustünde.
Die Einsatzplanung vor Zeugen ist für die Frage, ob ein Arbietsvertrag besteht, nicht relevant. Nur für die Streitfrage, ob Ihnen ein Arbeitsvertrag hätte angeboten werden müssen und ob Gründe neben der Schwangerschaft bestehen, dies nicht zu tun, kann die Planung interessant sein. Ein Arbeitsvertrag ist erst mit dem Abschluß in der Welt, nicht mit der bloßen Absichtsbekundung, man würde Ihre Arbeitskraft schon mal verplanen.
Schwierigkeiten sehe ich leider auch in der im Vertrag festgesetzten Bedingung des erfolgreichen Abschlusses des Studiums. Ist dies für Sie überhaupt erreichbar? Schwanger ist nicht krank, das ist mir natürlich bewußt, aber die Belastung von Arbeit, Studium und Schwangerschaft, stellt ein Risiko für Ihren Abschluss dar. Und wenn der nicht erfolgreich ist, kann jedenfalls Ihr Arbeitgeber leichter ein Anschlußarbeitsverhältnis ablehnen.
2.) Berechungsgrundlage
Berechnungsgrundlage für das Mutterschaftsgeld und den zuschuwss nach § 24i SGB V
und § 13
, § 14 MuSchG
ist der Nettoverdienst der vergangenen drei Monate. Und dabei ist es egal, ob Sie vorher Azubi und dann Arbeitnehmer oder nur Arbeitnehmer oder arbeitslos und dann Arbeitnehmer waren und sind. Der Übergang von Azubi-Gehalt auf Vollgehalt des Arbeitnehmers führt leider nicht dazu, dass Sie plötzlich nach dem Vollgehalt Mutterschaftsgeld erhalten.
Endet Ihr Arbeitsverhätnis während der Schutzfrist (z.B. durch genehmigte Kündigung), so erhalten Sie den Rest der Anspruchszeit von der Krankenkasse eine Mutterschaftsgeldzahlung bis zur Hhöe des Krankengeldes.
Insgesamt rate ich Ihnen zu einem zügigen Abschluß des Anschlußarbeitsverhältnisses. Sie dürfen dabei Ihre Schwangerschaft grundsätzlich verschweigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 03.04.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Pieperjohanns
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Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Vergessen zu erwähnen habe ich, dass der Ausbildungsvertrag längstens bis zum 31.08.2019 gilt, eben für den Fall, dass in dieser Zeit eine Schwangerschaft o.ä. eintritt. Allerdings frage ich mich, ob allein auf Grund der Schwangerschaft der Übernahmevertrag "aufgeschoben" werden dürfte, wenn ich die Bedingungen ansonsten vollends erfülle?
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie die Bedingungen vollends erfüllen und "nur" schwanger sind, dürfte Ihr Arbeitgeber den Übergang in ein Arbeitsverhältnis nicht verweigern. Selbst wenn Sie als Externe eine neue Stelle antreten und erst am Tag des Arbeitsbeginns offenlegen, dass Sie wegen Ihrer Schwangerschaft ein Arbeitsverbot haben, wäre das zulässig. Also kurz gefasst: Ihre Schwangerschaft ist kein zulässiger Grund, Ihnen den Arbeitsvertrag zu verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Pieperjohanns
PS: Vielen Dank für die Bewertung. Ich würde gerne besser werden, deshalb: Würden Sie mir per Email schreiben, was für Sie nicht so gut verständlich war? Zuviele Fachbegriffe? Zuviele wenns, falls und Nebensätze? Vielen Dank für Ihre Mühe.