Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihr Arbeitgeber hat mit seiner Rechtsauffassung nicht recht. Die ihnen erteilte Hinweise waren zutreffend. Sie können aufgrund der erneuten Schwangerschaft die Elternzeit beenden, auch wenn das allein dem Ziel dient einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegen den Arbeitgeber zu erwerben. Auch ein so genannter 450 € Job stellt ein reguläres Arbeitsverhältnis da. Es gelten hier keine für sie negativen Ausnahmen.
Sie dürfen die Elternzeit vorzeitig beenden, auch wenn sie während der Elternzeit bisher keine Teilzeit Beschäftigung ausgeübt haben.
Ihr Fall ist bereits vom europäischen Gerichtshof entschieden worden und dieser hat festgestellt dass die Verkürzung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft möglich ist, auch wenn dadurch nur der Zweck verfolgt wird Mutterschaftsgeld erhalten (EuGH vom 20.09.2007, Az.: C-116/06
).
Sie können also wie geplant Verfahren, der Arbeitgeber ist dann zur Zahlung verpflichtet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 23.10.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 23.10.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Rückfrage vom Fragesteller
23.10.2015 | 11:53
Also das heißt der hauptvertrag greift wieder??? Und soll ich den 450 kündigen???Danke
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
23.10.2015 | 12:05
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie müssen den 450 € Job nicht kündigen. Mir war anhand der Fragestellung nicht ganz klar, dass sie jetzt auf 450€ Basis arbeiten, und es daneben an den Hauptvertrag gibt. Sie müssen die Elternzeit vorzeitig beenden, dann lebt ihr ursprünglicher Arbeitsvertrag wieder auf. Die geringfügige Beschäftigung müssen sie nicht kündigen, wärend der Mutterschutzfrist dürfen Sie dort natürlich nicht arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht