Dienstwagen - Gleichbehandlung
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Bin im Außendienst, bekomme Nutzungswert vom Netto abgezogen, da auch Privatnutzung. Darüber liegende Führungskraft bekommt lt. Betriebsrichtlinie für die Privatnutzung nichts abgezogen. Ich lese im Internet durchaus, dass es unterschiedliche Regelungen zum generellen Dienstwagenanspruch in dem Unternehmen oder uinterschiedliche Fahrzeugklassen (je nach Hierarchie) gibt. Nicht aber bei der Zuzah ...