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Stellungnahme zur persönlichen Betroffenheit durch verbale Abwertung am Arbeitsplatz

15. Mai 2025 08:45 |
Preis: 35,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mit dieser Stellungnahme auf eine langanhaltende und zutiefst belastende Situation aufmerksam machen, die sich sowohl an meinem jetzigen Arbeitsplatz als auch zuvor in einem Partnerunternehmen abgespielt hat. Aus meiner Sicht handelt es sich um eine Form von Diskriminierung, systematischer Ausgrenzung und psychischer Belastung mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen.

Ich bin schwerbehindert und auf ärztlich abgestimmte Maßnahmen zur Symptomlinderung angewiesen – dazu gehört auch die Einnahme von legalen Nahrungsergänzungsmitteln (Supplements), die ich in ärztlicher Rücksprache einnehme. Trotzdem wurde ich wiederholt Ziel von abwertenden und respektlosen Aussagen – unter anderem durch die Verwendung des Begriffs „Chemo" in spöttischem Tonfall, der insbesondere dann benutzt wird, wenn Mitarbeitende vermuten oder glauben, jemand nehme Supplements. Diese pauschale Herabwürdigung richtet sich gegen Menschen, die sich für ihr Supplements intressieren.

Bereits in der Partnerfirma (Ein FinTech-Startup in Berlin), in der ich zuvor tätig war, kam es zu massiver psychischer Belastung durch ähnliche Vorfälle. Die Situation eskalierte derart, dass ich mich mehrere Monate krankschreiben lassen musste. Ich war psychisch nicht mehr in der Lage, meiner Arbeit nachzugehen – das wurde auch ärztlich dokumentiert. In einem ärztlichen Vermerk wurde ausdrücklich festgehalten, dass ich unter den Bedingungen nicht mehr weiterarbeiten kann, da der psychische Druck einem Psycho-Terror gleichkam.

In der Hoffnung auf Besserung wechselte ich daraufhin zu dem übergeordneten Investor-Unternehmen (Bank, Standort: Berlin), einem großen Enterprise-Konzern. Ich ging davon aus, dass dort funktionierende Schutzstrukturen und klarere Regeln befolgt werden, welche definiert werden durch das Unternehmen. Doch leider setzte sich auch dort das abwertende Verhalten fort – unter anderem durch haltlose Unterstellungen wie der Anschuldigung, illegale Drogen zu konsumieren, sowie viele weitere abwertende Worte.

Nach meiner Meldung des Vorfalls wurde nicht etwa Schutz gewährt – im Gegenteil: Die Angriffe nahmen zu, und spätere Gespräche führten lediglich dazu, dass die Vorfälle geleugnet wurden. Ich empfinde das als klare Täter-Opfer-Umkehr und psychologische Re-Traumatisierung.

Es gibt zahlreiche klare Richtlinien und Verhaltensregeln am Arbeitsplatz, die den respektvollen Umgang miteinander gewährleisten sollen. Dennoch entsteht bei einigen Mitarbeitenden der Eindruck, sie stünden über diesen Regeln und könnten sich unangemessenes Verhalten ohne Konsequenzen erlauben. Dieses Verhalten trägt maßgeblich dazu bei, dass Abwertungen, Ausgrenzungen und Beleidigungen trotz bestehender Vorgaben weiterhin stattfinden.

Inzwischen leide ich unter anhaltendem psychischem Stress, Angstzuständen, Schlaflosigkeit und einem Gefühl ständiger Unsicherheit im Arbeitsumfeld. Ich fühle mich meiner Würde, meiner Gleichbehandlung und meines Rechts auf gesundheitliche Selbstbestimmung beraubt.

Ich hoffe auf eine klare rechtliche Bewertung und auf Hinweise, wie ich mich künftig wirksam schützen kann nicht nur in diesen Unternehmen, sondern allen Unternehmen – auch im Sinne anderer Betroffener, die Ähnliches erleben.

Mit freundlichen Grüßen

15. Mai 2025 | 11:03

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin/sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage
Stellungnahme zur persönlichen Betroffenheit durch verbale Abwertung am Arbeitsplatz
15. Mai 2025 08:45
beantworte ich
wie folgt:

I.
Von Mobbing betroffene Arbeitnehmer können die mobbenden Arbeitskollegen, Vorgesetzten oder Arbeitgeber gezielt auf das Mobbing ansprechen.
Dieses können Sie mit Hilfe des Betriebsrats oder sonstiger Arbeitnehmervertretung durchsetzen.
Weiter haben Sie
- ein Beschwerderecht
- ein Leistungsverweigerungsrecht

II. Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche

Ihnen steht gegen Ihr Unternehmen weiter ein Anspruch aus dem Fürsorgeverhältnis des ArbG zu, dass diese eine Unterlassung seitens der Kollegen erwirken.

III.
Weiter ein Schmerzensgeld wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte .

Als Tatbestände/Ausprägungen des Mobbings, die eine Schmerzensgeldforderung auslösen, sind anerkannt:
»Schlechtmachen« des Gemobbten bei den Kollegen (»Rufmord«) (vgl. Lothar Jaeger/Jan Luckey, Schmerzensgeld)/Beleidigungen und Verunglimpfungen/Falschbehauptungen wie in Ihrem Fall.

Der Schmerzensgeld–Anspr kann sowohl gegen den Arbeitgeber als auch gegen mobbende Vorgesetzte oder Arbeitskollegen geltend gemacht werden.

Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vorOrt ersetzen kann, ist jedoch rechtsverbindlich. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann aber möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen.



Mit freundlichen Grüßen DR. WINKELMANN (RECHTSANWALT)


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