Sehr geehrte Fragestellerin/sehr geehrter Fragesteller,
Ihre gestellte Frage
Stellungnahme zur persönlichen Betroffenheit durch verbale Abwertung am Arbeitsplatz
15. Mai 2025 08:45
beantworte ich
wie folgt:
I.
Von Mobbing betroffene Arbeitnehmer können die mobbenden Arbeitskollegen, Vorgesetzten oder Arbeitgeber gezielt auf das Mobbing ansprechen.
Dieses können Sie mit Hilfe des Betriebsrats oder sonstiger Arbeitnehmervertretung durchsetzen.
Weiter haben Sie
- ein Beschwerderecht
- ein Leistungsverweigerungsrecht
II. Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche
Ihnen steht gegen Ihr Unternehmen weiter ein Anspruch aus dem Fürsorgeverhältnis des ArbG zu, dass diese eine Unterlassung seitens der Kollegen erwirken.
III.
Weiter ein Schmerzensgeld wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte .
Als Tatbestände/Ausprägungen des Mobbings, die eine Schmerzensgeldforderung auslösen, sind anerkannt:
»Schlechtmachen« des Gemobbten bei den Kollegen (»Rufmord«) (vgl. Lothar Jaeger/Jan Luckey, Schmerzensgeld)/Beleidigungen und Verunglimpfungen/Falschbehauptungen wie in Ihrem Fall.
Der Schmerzensgeld–Anspr kann sowohl gegen den Arbeitgeber als auch gegen mobbende Vorgesetzte oder Arbeitskollegen geltend gemacht werden.
Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vorOrt ersetzen kann, ist jedoch rechtsverbindlich. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann aber möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen.
Mit freundlichen Grüßen DR. WINKELMANN (RECHTSANWALT)
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann
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