Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Situation wirft mehrere rechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf das Arbeitsrecht und mögliche Diskriminierung. Hier sind einige Punkte, die Sie in Betracht ziehen sollten:
1. Direktionsrecht des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, die Arbeitsbedingungen im Rahmen des Direktionsrechts zu ändern, solange dies nicht die wesentlichen Vertragsbedingungen betrifft. Die Änderung des Jobtitels könnte unter das Direktionsrecht fallen, wenn es sich nicht um eine wesentliche Vertragsbedingung handelt. Allerdings, wenn der Jobtitel im Arbeitsvertrag festgelegt ist, könnte eine einseitige Änderung problematisch sein.
2. Diskriminierung: Sie erwähnen, dass ein männlicher Kollege nach Ihnen als Jr. Manager eingestellt wurde, während Ihnen diese Bezeichnung verwehrt blieb. Dies könnte ein Hinweis auf eine geschlechtsspezifische Diskriminierung sein, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässig ist. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist verboten, und Sie könnten hier einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben.
3. Bestandsschutz: Der Bestandsschutz für die Jr. Manager könnte darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber die bestehenden Arbeitsverträge respektiert und keine einseitigen Änderungen vornimmt, die die Position der Mitarbeiter verschlechtern. Dies könnte jedoch im Widerspruch zu der Behauptung stehen, dass die Positionen identisch sind, was die Frage aufwirft, warum dann ein Bestandsschutz notwendig ist.
4. Vertragsrechtliche Aspekte Da Sie den Vertrag als Specialist unterzeichnet haben, könnte es schwierig sein, rückwirkend eine Änderung zu verlangen, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie unter Druck gesetzt wurden oder dass der Vertrag unter falschen Voraussetzungen zustande kam. Hier könnte eine Anfechtung des Vertrags wegen Täuschung in Betracht kommen, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen falsche Informationen gegeben wurden, um Sie zur Unterschrift zu bewegen.
5. Mögliche Schritte: Sie könnten in Erwägung ziehen, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht erfolgreich sein, könnten Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dies könnte eine Klage auf Gleichbehandlung oder eine Anfechtung des Vertrags umfassen.
Es wäre ratsam, alle relevanten Dokumente und Kommunikation zu sammeln, um Ihre Position zu untermauern. Eine detaillierte Prüfung der Vertragsunterlagen und der internen Kommunikation könnte weitere Klarheit bringen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
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